1) Interessante Konstellation. M.e. sind das zwei grundsätzlich getrennt Geschäfte. D.h. er verkauft die Aktie leer, oder verkauft seine verliehene Aktie, die zum Zeitpunkt x zurück kommt auf (diesen)Termin ,..oder..oder... Je nach Konstellation sind hier Handelslinie, Sicherheiten... notwendig.
2) Nein, ... kann auch verlängert werden. Es sei denn, der Verleiher will nicht (mehr). 3) Wenn 30% leer verkauft SIND, ist das der Status Quo. Der Kurs steigt i.d.R. wenn die LV sich eindecken (müssen), sinkt allerdings, wenn die Short-Quote (weiter) steigt.
4) Das ist immer das große Rätsel. -Slim_nestbit #2306 hat natürlich Recht, die tatsächliche Höhe der Shortpositionen liegt i.d.R. im dunkeln. Erst wenn mehr als 0,2% des Aktienkapitals von einem Marktteilnehmer einer Firma geshortet sind, ist dies meldepflichtig (siehe Bundesanzeiger), Jedoch gibt es Handelsplattformen, wo mehr ersichtlich ist (Angebot an Aktien, Zinssätze) die deutlich mehr hergeben (daher meine Frage, s.o.). Theoretisch stehen alle Aktien zum Verleihen zur Verfügung - meines Wissens nur die nicht, für die eine Order erteilt wurde.
5) Das ist die Wette.... siehe VW/Porsche short squueeze ... oder Wirecard, wo am Ende die LV's "Recht" hatten. Wenn eine Firma tatsächlich überbewertet ist (wegen verfehlter Ziele, falscher Bilanzen (Steinhoff, Wirecard) hatten halt die LV recht, falls eine Firma doch mehr bzw. das erreicht, was erhofft wurde, gehts halt sehr schnell und heftig in die andere Rictung (Tesla)
6) Für ns *"Normalbürger": Gib z.B. eine Order ein (Varta, V 250,-- EUR)
Hoffe das passt, sonst gerne BM
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