[ Kommentar zu FAKT und Grenz-Kontrollen ]
... > Dass der Unternehmer ( woraus geht hervor, daß es sich um einen Unternehmer handelt ??? ) mutmaßlich auch einen Teil seines Vermögens vor dem deutschen Fiskus versteckt, bleibt hingegen ungeahndet. > Seit wann kann man Mutmaßungen ahnden ? Das ist Generalverdacht, das ist NS- und SED- und NKWD-Gedankengut.... - der Zöllner ist nur noch frustriert, wenn er sieht, welche Dimension die Vermögensflucht ins Ausland angenommen hat..."
... In Deutschland ahndet man grundsätzlich Mutmaßungen - man hat den Bimbesbeamten ( die sich zu gern bestechen lassen ) viel zu viel Macht gegeben und die rechtstaatlichen Sitten vollkommen verkommen lassen.
Das funktioniert einfach so: 100er in den Paß und falls der Beamte ehrlich ist, fragt er was das soll gibt Dir den Schein zurück. Einer wird es irgendwann nicht tun - und wird dabei fotografiert bzw gefilmt - kleine Fotokamera reicht. Der Film wird kopiert und dem Beamten (nach seiner Verfolgung bis zum Wohnort) mit entsprechenden Brief und paar Zeilen zugesteckt.
Ich habe einen Onkel bei Zollprüfungsbehörde in XXXX gehabt - (er ist jetzt im Ruhestand und hatte die Güte mich aufzuklären gehabt). So landen aus Polen, Rußland und Co. zahlreich illegal Waren durch die Grenze und gehen bis nach Deutschland durch. Mitunter auch Drogen, Zigaretten, CD´s etc.
Profesionellen Schmuggler kannst Du einfach nicht mit irgendeinem Zuständigkeitsquatsch, oder Gesetzen kommen - es reicht, daß sie einen Bestechungswilligen finden.
Deswegen werden hauptsächlich Mutmaßungen geahndet - es lebe die Quotenregelung - irgend etwas müssen die doch finden. Es ist wie bei einer gewöhnlicher Prüfung. Deswegen werden grundsätzlich Privatleute verfolgt. Und die Ergebnisse hochgerechnet dazu eine Dunkelziffer von 80% oder mehr hinzugerechnet.
Der Ehrliche ist damit geneppt und beschissen, glaubt aber ganz fest daran, daß die das so machen müssen, sonst geht Vati Staat hausieren, und erhöht seine Steuer.
;)
Gruß
Happy End
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