Aber zuerst mich korrigieren. Die Bundesagentur für Arbeit ist keine Anstalt sondern eine Körperschaft des öffentlichen Rechts (Ist halt schon etwas her, dass ich mit diesen Themen beschäftigt habe). Das ändert aber nichts an der Behördeneigenschaft, also ist sie mitnichten eine "Firma".
"Ein Beamter an sich (egal ob Finanzamt, Jugendamt, Gericht etc.) sollte einen Ausweis mit sich führen der von seinem Dienstherren, einem Beamten unterschrieben und abgestempelt sein und so etwas gibt es in Deutschland nicht mehr!"
Jetzt kommen wir der Sache langsam näher. Ob er einen Ausweis haben sollte (also nicht muss), ist in der Tat eine persönliche Geschmacksfrage, hat aber mit der Rechtslage nichts zu tun. Wie Du richtig sagst, gibt es das in Deutschland nicht mehr. Ich verstehe das Problem nicht, was daraus konstruiert wird. Es ist doch alles geregelt: Der Status des Beamten bzw. Angestellten, die Befugnisse der Behörden, die Rechtsbehelfe gegen Verwaltungsakte. Was fehlt Dir denn?
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