Sieben Jahre Ferien bei vollem Gehalt

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SUSPENDIERTER SCHULLEITER

Sieben Jahre Ferien bei vollem Gehalt

Von Jochen Leffers

Seit seiner Suspendierung 1996 hatte ein Schulleiter aus Celle bei voller Bezahlung schulfrei. Dass sich das Disziplinarverfahren siebeneinhalb Jahre dahinschleppte, nennt der Bund der Steuerzahler "skandalös". Nun haben endlich Richter entschieden: Ab Dezember muss der Pädagoge wieder arbeiten - für weniger Geld.

Etwa eine halbe Million Euro dürfte die Steuerzahler ein Rechtsstreit zwischen dem Staat als Arbeitgeber und einem renitenten Schulleiter aus Niedersachsen gekostet haben. Seit April 1996 ist der Celler Oberstudiendirektor suspendiert, erst jetzt endete das Disziplinarverfahren gegen ihn - und in der gesamten Zeit liefen seine Beamtenbezüge in vollem Umfang weiter. "Es ist unfassbar, dass so etwas in Deutschland möglich ist", empört sich Bernhard Zentgraf, Landesgeschäftsführer des Bundes der Steuerzahler (BdSt), gegenüber SPIEGEL ONLINE.
Der Bund der Steuerzahler hatte den Fall schon in seinem "Schwarzbuch 2001" als Beispiel für die Verschwendung öffentlicher Mittel aufgegriffen. Der Zwist mit der Bezirksregierung begann demnach 1995, als der Schulleiter einer Berufsbildenden Schule sich Sparbemühungen der Landesregierung widersetzte: Entgegen den Anordnungen teilte er Klassen in sozialpädagogischen Praxisfächern eigenmächtig auf. Daraufhin begann im Dezember 1995 ein förmliches Disziplinarverfahren, das fortan allerdings "nur äußerst schleppend voran kam", so der BdSt.

Bereits im April 1996 wurde der Beamte vom Dienst entbunden, kassierte aber weiterhin ohne Abstriche Bezüge der Besoldungsgruppe A 16 - das entspricht einem Brutto-Grundgehalt von derzeit 5300 Euro monatlich. Arbeiten musste er dafür einstweilen nicht und schöpfte alle rechtlichen Möglichkeiten aus, um sich gegen Disziplinarmaßnahmen zu wehren. Als die Bezirksregierung im Jahr 2000 endlich die offizielle Anschuldigungsschrift beim Verwaltungsgericht Lüneburg einreichte, waren volle vier Jahre verstrichen. Trotzdem war die Schrift offenbar "schlampig erstellt", so Bernhard Zentgraf - die Disziplinarkammer gab sie jedenfalls zwecks Überarbeitung zurück an die Bezirksregierung.

"Man hat das einfach laufen lassen"

Der suspendierte Schulleiter konnte weiter in Ruhe seine Freizeit planen; zwei weitere Jahre gingen ins Land, bis die Disziplinarkammer des Gerichts im Januar 2002 ein schweres Dienstvergehen erkannte und eine Gehaltskürzung über 18 Monate verfügte. Dagegen kann man Berufung einlegen - und diese Möglichkeit nutzten auch beide Seiten sogleich, der Lehrer ebenso wie die Bezirksregierung.

Erst in dieser Woche endete der Rechtsstreit. Das Oberverwaltungsgericht Lüneburg entschied, dass der Beamte wieder zum Dienst antreten muss. Arbeitsbeginn ist im Dezember, der Pädagoge ist nun nicht mehr Oberstudiendirektor der Stufe A 16, sondern Oberstudienrat mit A 14-Besoldung - also zwei Gehaltsklassen herabgestuft, was finanziell einen Unterschied von rund 1000 Euro brutto im Monat ausmacht.

 

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