gratuliere, Handschuh. Ich bin noch nicht so weit. Was ja eigentlich unfassbar ist, dass eine Bank, die etwas auf sich hält, offenbar nicht in der Lage ist, eine Depotbestätigung im Sinne des Aktiengesetztes (§ 10a AktG) auszustellen. Dass man da noch diskutieren muss ist eine Schande für die Bank.
Ich habe jetzt mal schriftlich die Bank auf allfällige Haftungsfolgen aufmerksam gemacht, die ich einfordern werde, sollte ich keine gesetzeskonforme Bestätigung zeitgerecht erhalten und ich (bzw. mein Stimmrecht) aus diesem Grund bei der HV nicht teilnehmen kann. Das wäre dann interessant, wenn die KE (also die 50 %ige blanko - Ermächtigung) mit - extrem - knapper Mehrheit positiv entschieden wird, und meine - natürlich vergleichsweise - wenigen Stück hätten einen Unterschied gemacht. Da ich weiterhin GEGEN einen derartigen "Vorratsbeschluss" stimmen werde bzw. möchte.
Schätze, das wird nach 3 Jahren Prozessdauer zu einem netten Vergleich vor Gericht führen. Und der würde - in einem solchen Falle - dann ziemlich üppig ausfallen, weil dann alle Mitglieder dieses Forums (welche GEGEN einen solchen Vorratsbeschluss gestimmt haben) ebenfalls die Möglichkeit hätten, sich an einem solchen Verfahren zu beteiligen. Und das "kann" dann eigentlich nur mit einem Vergleich enden, denn sonst zahlt sich die Bank blöd, wenn Hr. Gerstenmayer eine KE mit einem Kurs von ? 21,00 durchziehen würde ....
Aber was solls: Es befasst sich nun die "Interne Abteilung" der Bank mit der Angelegenheit. Vielleicht schaffen die es ja doch, dass sie nicht nur ordentlich viel Geld an Depotgebühren einheben, sondern auch als "Gegenleistung" gesetzeskonforme Dokumente ausstellen. Eine Haftungsandrohung könnte ja eine gewisse Motivation sein. Ist wie mit den Strafmandaten beim falschen Parken .... nur teurer.....
Aber dennoch: unfassbar, dass man sich über Wochen mit so einem Thema herumschlagen muss.
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