Köln, 28. Mai 2014. Der Geschäftsbetrieb der Vivacon AG (ISIN 000604 8911)
wird mangels positiver Fortführungsprognose zum 31. Juli 2014 eingestellt.
Hintergrund ist, dass keine Einigung mit wesentlichen Gläubigergruppen
erzielt werden konnte und die gesicherten laufenden Einnahmen nicht zur
Finanzierung der weiteren Geschäftstätigkeit ausreichen. Eigenständige
Tochtergesellschaften, insbesondere die Vivacon Geistinger Park Hennef GmbH
& Co. KG und die Stadtbad Mülheim GmbH & Co. KG, sind davon nicht
betroffen.
Vivacon ist in der Insolvenz, aber die Töchter nicht! Die Verbriefungen sind bei den Töchtern. Weil die nicht insolvent sind, ist auch keine Forderung fällig! Da läuft alles erst einmal weiter wie immer. Die zweite Verbriefung muss refinanziert werden. Das ist eine Aufgabe, die gelöst werden muss. Die zweite Verbriefung war für die Bondhalter kein gutes Geschäft, aber für die Swap-Kontrahenten. Von Verlusten ist keine Rede! Die Bondhalter wollen so nicht weitermachen, also können sie jetzt, wie vereinbart aussteigen. Man kann sich über den German Ground Lease II im Internet informieren. Aber wer wird der neue Bondhalter? Zur Zeit ist noch alles offen!
Warum ist die Konzernmutter Vivacon AG insolvent?
Weil keine Einigung mit wesentlichen Gläubigergruppen erzielt werden konnte.
Fast die ganzen Erbpachtzinsen gingen an den Swap-Kontrahenten. Er hätte sein Vertragsbedingungen zu Gunsten von Vivacon ändern können, so dass Vivacon höhere Einnahmen hat. Hat er aber nicht und darum Grund 2:
Wie die gesicherten laufenden Einnahmen nicht zur Finanzierung der weiteren Geschäftstätigkeit ausreichen!
Und weil das so ist, muss der Insolvenzverwalter den Geschäftsbetrieb einstellen. So will es das Insolvenzrecht!
Jetzt sollen die Grundstücke (Siegener Zeitung, ob es stimmt?) von der Kanzlei des IV verwaltet werden. Ich meine, das müsste kostendeckend möglich sein! Vivacon könnte auch abgespeckt den Geschäftsbetrieb wieder aufnehmen. Dabei könnte der Verlustvortag verloren sein, aber bei den kleinen vorläufigen Gewinnen wäre dies nicht so bedeutend!
Das Problem mit der zweiten Verbriefung. Eine Lösung wäre auch, dass der Swap-Kontrahent vorübergehend selbst Bondhalter wird. Die Banken leihen sich Geld für den Euribor und hier wäre obendrein noch der Aufschlag.
Hier haben viele Aktionäre Geld investiert und bisher nur verloren, während der Swap-Kontrahent prächtig Geld erhalten hat. Und jetzt sollen die Aktionäre alles verlieren, weil der Swap-Kontrahent nicht den Hals voll kriegen soll.
Warum hat Marco Meyer nicht gegen die Swap-Kontrahenten geklagt, so wie es viele Gemeinden und Unternehmen in den letzten Jahren erfolgreich getan haben?
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