Die GmbH ist Pleite aber nicht die AG in Australien Amtsgericht Aachen, Aktenzeichen: 92 IN 47/15
In dem Insolvenzeröffnungsverfahren über das Vermögen
der im Handelsregister des Amtsgerichts Aachen unter HRB 14049 eingetragenen Ceramic Fuel Cells GmbH, Boos-Fremery-Str. 62, 52525 Heinsberg, gesetzlich vertreten durch den Geschäftsführer Frank Obernitz, Boos-Fremery-Str. 62, 52525 Heinsberg
Geschäftszweig: Entwicklung von Brennstoffzellentechnologie sowie die Produktion und der Vertrieb von Brennstoffzellen
ist am 04.03.2015, um 10:00 Uhr angeordnet worden (§§ 21, 22 InsO):
Zum vorläufigen Insolvenzverwalter wird Rechtsanwalt Jörg Zumbaum, Zülpicher Straße 117, 52349 Düren bestellt.
Verfügungen der Schuldnerin über Gegenstände ihres Vermögens sind nur noch mit Zustimmung des vorläufigen Insolvenzverwalters wirksam (§ 21 Abs. 2 Nr. 2 InsO).
Den Schuldnern der Schuldnerin (Drittschuldnern) wird verboten, an die Schuldnerin zu zahlen. Der vorläufige Insolvenzverwalter wird ermächtigt, Bankguthaben und sonstige Forderungen der Schuldnerin einzuziehen sowie eingehende Gelder entgegenzunehmen. Die Drittschuldner werden aufgefordert, nur noch unter Beachtung dieser Anordnung zu leisten (§ 23 Abs. 1 Satz 3 InsO).
Maßnahmen der Zwangsvollstreckung einschließlich der Vollziehung eines Arrests oder einer einstweiligen Verfügung gegen die Schuldnerin werden untersagt, soweit nicht unbewegliche Gegenstände betroffen sind; bereits begonnene Maßnahmen werden einstweilen eingestellt (§ 21 Abs. 2 Nr. 3 InsO).
92 IN 47/15 Amtsgericht Aachen, 04.03.2015
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