WALTER-BAU - ein 500% Zock ?

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neuester Beitrag: 21.06.05 10:04
eröffnet am: 13.05.05 19:44 von: newtrader20. Anzahl Beiträge: 657
neuester Beitrag: 21.06.05 10:04 von: pinkie12345 Leser gesamt: 53059
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16.06.05 11:16

61 Postings, 7213 Tage taubersind schon da

Börsenplatz: München
letzter Kurs: 0,170 EUR vom 16.06.2005, 11:13:41
 

16.06.05 11:21

4572 Postings, 7549 Tage pinkie12345RT0,175?

so schnell kann es gehen..  

16.06.05 11:23

4572 Postings, 7549 Tage pinkie12345bis 0,18? sollten wir noch laufen,

dann mal schauen!!  

16.06.05 11:42

4572 Postings, 7549 Tage pinkie12345das dürfte es jetzt ersteinmal gewesen sein

vermute die 0,175? waren das Tageshoch!!  

16.06.05 12:11

122 Postings, 7113 Tage crash68hmmm....

könnte auch sein, dass es ein austesten mit wenigen stück war

vielleicht kommt der angriff erst am nachmittag - hab mir mal 5000 stk gegönnt, einfach nur zum zock

an rettungsphantasien et c. glaub ich allerdings nicht...  

16.06.05 12:37

4572 Postings, 7549 Tage pinkie12345so schnell sind wir wieder bei 0,165?

dürften uns in diesem Bereich einpendeln 0,165-0,170  

16.06.05 12:37

4572 Postings, 7549 Tage pinkie12345Jetzt wird auch wieder das Volumen zurückgehen!! o. T.

16.06.05 13:35

4572 Postings, 7549 Tage pinkie12345Ich glaube es nicht erneuter Angriff auf die 0,175 o. T.

20.06.05 08:58

33188 Postings, 7134 Tage Terminator100und Eröffnung heute mit 0,171

tendenz  > 0,178  

20.06.05 11:55

165 Postings, 7197 Tage funy17Da kommt etwas in Schwung o. T.

20.06.05 11:59

4572 Postings, 7549 Tage pinkie12345Recht hast du.. o. T.

20.06.05 12:00

4572 Postings, 7549 Tage pinkie12345Taxen 0,185-0,194

habe doch geagt wenn die 0,18 fallen geht es schnell..  

20.06.05 12:03

4572 Postings, 7549 Tage pinkie12345RT 0,191

weiter gehts...  

20.06.05 12:03

4572 Postings, 7549 Tage pinkie12345Der nächste Widerstand befindet sich bei 0,195? o. T.

20.06.05 12:06

4572 Postings, 7549 Tage pinkie12345und durch.. o. T.

20.06.05 12:25

4572 Postings, 7549 Tage pinkie12345Jetzt kommt es ersteinmal zu einer Konsolidierung

um dann später die 0,20 zu erklimmen..  

20.06.05 12:54

1073 Postings, 7198 Tage MegaHipepinkie


kann es sein Du hast WB im Depot?    :-)  

20.06.05 13:00

3812 Postings, 8036 Tage ciskaAnschnallen ,die wird abgehen wie.. o. T.CIAO

20.06.05 13:01

4572 Postings, 7549 Tage pinkie12345wohl war.. o. T.

20.06.05 13:03

90 Postings, 7318 Tage puertomeint ihr,wie das hier......? o. T.

 
Angehängte Grafik:
Walter_Bau.jpg
Walter_Bau.jpg

20.06.05 13:09

90 Postings, 7318 Tage puerto22.06.05

die tagesordnungspunkte für 22.06.05

1.) bleibt schneider insoverwalter
2.) sind die gläubiger mit ihm zufrieden
3.) läßt schneider die bombe platzen - insorücknahme?
4.) was ist mit
4.1) § 66 Rechnungslegung
4.2) § 100 Unterhalt aus der Insolvenzmasse
4.3) § 149 Wertgegenstände
4.4) § 157 Entscheidung über den Fortgang des Verfahrens
4.5) § 160 Besonders bedeutsame Rechtshandlungen
4.6) § 162 Betriebsveräußerung an besonders Interessierte
4.7) § 233 Aussetzung von Verwertung und Verteilung


und das sagen die       
§
§ 66
Rechnungslegung

(1) Der Insolvenzverwalter hat bei der Beendigung seines Amtes einer Gläubigerversammlung Rechnung zu legen.

(2) Vor der Gläubigerversammlung prüft das Insolvenzgericht die Schlußrechnung des Verwalters. Es legt die Schlußrechnung mit den Belegen, mit einem Vermerk über die Prüfung und, wenn ein Gläubigerausschuß bestellt ist, mit dessen Bemerkungen zur Einsicht der Beteiligten aus; es kann dem Gläubigerausschuß für dessen Stellungnahme eine Frist setzen. Der Zeitraum zwischen der Auslegung der Unterlagen und dem Termin der Gläubigerversammlung soll mindestens eine Woche betragen.

(3) Die Gläubigerversammlung kann dem Verwalter aufgeben, zu bestimmten Zeitpunkten während des Verfahrens Zwischenrechnung zu legen. Die Absätze 1 und 2 gelten entsprechend.





§ 100 Unterhalt aus der Insolvenzmasse

(1) Die Gläubigerversammlung beschließt, ob und in welchem Umfang dem Schuldner und seiner Familie Unterhalt aus der Insolvenzmasse gewährt werden soll.

(2) Bis zur Entscheidung der Gläubigerversammlung kann der Insolvenzverwalter mit Zustimmung des Gläubigerausschusses, wenn ein solcher bestellt ist, dem Schuldner den notwendigen Unterhalt gewähren. In gleicher Weise kann den minderjährigen unverheirateten Kindern des Schuldners, seinem Ehegatten, seinem früheren Ehegatten und der Mutter seines nichtehelichen Kindes hinsichtlich des Anspruchs nach den §§ 1615l, 1615n des Bürgerlichen Gesetzbuchs Unterhalt gewährt werden.





§ 149 Wertgegenstände

(1) Der Gläubigerausschuss kann bestimmen, bei welcher Stelle und zu welchen Bedingungen Geld, Wertpapiere und Kostbarkeiten hinterlegt oder angelegt werden sollen. Ist kein Gläubigerausschuss bestellt oder hat der Gläubigerausschuss noch keinen Beschluss gefasst, so kann das Insolvenzgericht entsprechendes anordnen.

(2) Ist ein Gläubigerausschuss bestellt, so ist der Insolvenzverwalter nur dann berechtigt, Geld, Wertpapiere oder Kostbarkeiten von der Stelle, bei der hinterlegt oder angelegt worden ist, in Empfang zu nehmen, wenn ein Mitglied des Gläubigerausschusses die Quittung mitunterzeichnet. Anweisungen des Verwalters auf diese Stelle sind nur gültig, wenn ein Mitglied des Gläubigerausschusses sie mitunterzeichnet hat.

(3) Die Gläubigerversammlung kann abweichende Regelungen beschließen.


 
Angehängte Grafik:
lpositiv.gif
lpositiv.gif

20.06.05 13:14

4572 Postings, 7549 Tage pinkie12345Wann beginnt am 22.06 die Sitzung?? o. T.

20.06.05 13:18

3812 Postings, 8036 Tage ciskaUm 10:00 o. T.

Um 12:00 steht dann der Kurs nach der Kursausetzung bei 1 Öro

CIAO

 

20.06.05 13:18

90 Postings, 7318 Tage puertoum 10 Uhr o. T.

20.06.05 13:21

4572 Postings, 7549 Tage pinkie12345Wie lange zieht sich gewöhnlich solch eine

Sitzung hin?  

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