Selbstständige werden auf eine eigenartige Weise ungleich behandelt, was ihre Verpflichtung Ihr hart erarbeitetes Einkommen in gesetzliche Versicherungen zu pumpen angeht, auch was ihre Umsatzsteuerpflicht betrifft.
So ist vielen 'lehrenden' Selbsständigen gar nicht bewußt, dass sie der gesetzlichichen Sozialversicherungspficht unterliegen. Schulen stellen verstärkt über Werkverträge solche Lehrer an. Diese müssen, obgleich 'selbstständig' z.B. in die gesetzliche Rentenversicherung einzahlen und zwar (100%, da sie im Vergleich zu den angestellten Lehrern den Arbeitgeberanteil selbst mit übernehmen müssen). Diesebeauftragten Selbstständigen bekommen schon 'Brutto' deutlich weniger als ihre angestellten Kollegen, kein Weihnachts- und Urlaubsgeld, keine Lohnfortzahlung im Krankheitsfall etc. und müssen in die Sozialversicherungssysteme zu 100% einzahlen.
Ihre freiberuflichen Kollegen im therapeutischen Bereich (Psychologen etc.) werden zwar vergleichbar billig abgespeist, unterliegen diesen Pflichten jedoch nicht. Wer künstlerische tätig ist, von mir aus ein freiberuflich tätiger Klavierlehrer, der auch noch in Bands auftritt, kann in eine Künstlersozialversicherung eintreten, für den dann der Staat den 'Arbeitgeberanteil' übernimmt.
Dies alles ist so verrückt, dass man schon an unserem Gemeinwesen langsam zweifeln kann. Wie ist sowas überhaupt nur möglich in einem Land mit einer Rechtskultur wie Deutschland. Schon dem einfachen Rechtsgrundsatz der Gleichbehandlung gleichartiger Fälle wirdersprechen diese Regelungen deutlich.
Wenn ein freiberuflicher Lehrer (alle Lehrenden sind gemeint!) sich nicht durch Verschweigen seiner Einkünfte vor der BFA drückt, hat er am Ende weniger als eine Putzfrau!
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