Zur Durchsetzung von Konsumentenrechten bin ich ein Verfechter von nationalen Glücksspiellizenzen mit Konsumentenschutz und Gerichtsort im Heimatland in der eigenen Landessprache.
Aber hin und wieder tut sich für die Konsumenten auch etwas Positives im Ausland.
Die maltesische Glücksspielbehörde, MGA (= Lizenzgeber an Lopoca), hat in den letzten Tagen eine Änderung ihrer Glücksspielrichtlinien ab 2019 für alle Anbieter beschlossen und damit die Konsumentenrechte weiter wesentlich gestärkt.
Dazu folgender Artikel:
https://www.gameoasis.de/...nehmen-schon-jetzt-zur-hilfe-verpflichtet Quellennachweis: gameoasis.de;Triple Hat Media Ltd, 52-53 Saunders House, the Mall Ealing, W5 3TA, London, England
Auszug aus dem Bericht:
Unternehmen schon jetzt zur Hilfe verpflichtet
Obwohl die Unternehmen ab 2019 natürlich noch einmal deutlich mehr in die Pflicht genommen werden, lässt sich nicht sagen, dass aktuell keinerlei Hilfestellungen geleistet werden. Stattdessen sind die Anbieter dazu verpflichtet, in den Geschäftsbedingungen aufzuführen, wie sich Spieler in einem Streitfall verhalten können und welche Möglichkeiten bestehen. Zusätzlich dazu muss der Betreiber die Spieler darauf hinweisen, dass bei der maltesischen Lotterie- und Glücksspielbehörde weitere Möglichkeiten für die Streitschlichtung zu finden sind.
Ebenfalls verlangt wird vom Gesetzgeber zudem, dass die Spieler einen Zwischenbericht darüber erhalten, wie der aktuelle Status ihres Falls ist. Diese Mitteilung muss innerhalb der ersten zehn Tage nach der Beschwerde an die Spieler übermittelt werden. Sollte es sich um einen besonders komplexen Fall handeln und das Casino diesen nicht innerhalb der Frist behandeln können, kann mit der Angabe von triftigen Gründen eine Verlängerung der Frist ausgehandelt werden. Hierdurch können die Unternehmen die Frist bis zum Feedback an die Spieler um weitere zehn Tage verlängern.
Publikation seitens der MGA Malta: https://www.mga.org.mt/wp-content/uploads/...f-2018-ADR-Directive.pdf Quellennachweis: Malta Gaming Authority, Building SCM 02-03, Level 4, SmartCity Malta, Ricasoli SCM1001, Malta
Beschwerdestelle der MGA Malta: https://www.mga.org.mt/support/online-gaming-support/
Ich denke, Lopoca wird seine AGBs, falls erforderlich, bis Ende des Jahres den geänderten gesetzlichen Vorgaben aus Malta entsprechend anpassen.
Konsumenten von Lopoca und anderen Anbietern mit maltesischer Lizenz sollten damit einen klaren Leitfaden und einen definierten Zeitrahmen (10 Tage Feedback) für die Behandlung Ihrer Beschwerden haben. Sofern sie auch dazu bereit sind, dies mit maltesischen Behörden in englischer Sprache abzuwickeln. Behilflich dabei sind sicherlich die Konsumentenschutzstellen vor Ort.
(Disclaimer) Ein rechtlicher Hinweis meinerseits: Der Kommentar ist nur meine ganz persönliche Meinung. Stellt keine belegten Fakten, Feststellungen oder Behauptungen dar. Keine Gewähr für Vollständigkeit, Aktualität oder Richtigkeit. Keine Gewähr und Haftung für Angaben von Dritten.
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