Eine Insolvenz ist nicht dazu da, die Firma vor den Gläubigern zu schützen, sondern die Gläubiger sollen gewissermaßen vor der Firma geschützt werden. Das ist der Gedanke des Insolvenzrechts. Es soll den bestmöglichen Betrag für die Gläubiger sichern und verhindern, das ein Management weiteren Werteverzehr betreibt.
Wenn das Grundkapital - das Kapital der Aktionäre - aufgebraucht ist, dann gibt es auch nichts worüber die Aktionäre noch bestimmen könnten. Dann haben die Gläubiger - meist Banken oder Lieferanten via Warenkreditversicherer - das Sagen.
Und ist der Insolvenzfall eingetreten, dann hat der Insolvenzverwalter das Sagen. Bei einer Insolvenz in Eigenverwaltung darf das Management nur mit Genehmigung des Insolvenzverwalters weiteragieren. Der neue Herr ist auch dann der Insolvenzverwalter und nicht mehr der Aktionär.
In dem Moment wo Weber selbst begonnen hat Aktien zu verkaufen, da war eigentlich klar, das sie nicht mehr das Geld haben, via Kapitalerhöhung die Gesellschaft zu retten. Damit war auch klar was dann jetzt gemeldet wurde.
Beim nächsten Investment vorher vllt. die Bilanz und den Risikoteil des letzten Geschäftsberichts lesen.
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