...die frist. bei gelegenheit lass ich mal in den text schauen und stelle die quelle als zitat rein. wenn nicht, hat misterx eben recht. ist doch auch ok.
wenn das steuerrecht auf das bgb verweist, schlägt bgb nicht das steuerrecht, sondern wird bestandteil des steuerrechts solange, bis es sich eine judikative (mein gott, schreibt man das auch noch nach der rechtschreibreform so?) anders überlegt, und der meinung ist, dass das zu einfach ist und im steuerrecht so mit den fristen nicht geht. und dann gibt es in irgendeinem text eine kleine präzisierung, die eine wie auch immer geartete globalregelung ausser kraft setzt.
das nennt man ausnahmeregelung.
und deswegen braucht es: steuerberater und rechtsanwälte.
das gefiel anderen auch, und flugs war der berufsstand der wirtschaftsprüfer kreiert.
juristen, und somit rechtsanwälte, können alles. wirtschaftsprüfer können es besser.
was können dann eigentlich die steuerberater? zumal die wirtschaftsprüfer, die etwas auf sich halten, auch steuerberater sind, diesen titel aber nicht gerne führen, weil der wirtschaftsprüfer ja der höherwertige berufsstand ist.
das ärgert die steuerberater, weil die steuerberater keine wirtschaftsprüfer sind.
und dann gibt es noch die vergessenen: steuerbevollmächtigte und genossenschaftsprüfer. ooooooooooh leck, das ist ein eigenes kapitel!
und dann gibt es noch die von allen verkannten: die lehrer. die wollen es immer ganz genau erklärt bekommen, um es dann besser zu wissen.
Es sind doch so einige Kelche an mir vorüber gegangen.................
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