Habe aus voller Überzeugung für 100.000 DM Letsbuyit.com gezeichnet !!!!!!!! o.T.

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neuester Beitrag: 14.07.00 09:24
eröffnet am: 14.07.00 07:38 von: mr_100_pro. Anzahl Beiträge: 6
neuester Beitrag: 14.07.00 09:24 von: mr_100_pro. Leser gesamt: 1570
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14.07.00 07:38

44 Postings, 9019 Tage mr_100_prozentHabe aus voller Überzeugung für 100.000 DM Letsbuyit.com gezeichnet !!!!!!!! o.T.

14.07.00 07:42

196 Postings, 8970 Tage franzlhättest dein geld lieber armen geschenkt ..... mir zum beispiel :-))) o.T.

14.07.00 08:06

44 Postings, 9019 Tage mr_100_prozentRe: Habe aus voller Überzeugung für 100.000 DM Letsbuyit.com gezeichnet !!!!!!!!

Dann hast du irgendwas falsch gemacht.

Ich jedenfalls rechne mit einem Zeichnungsgewinn von 10.000% und dann
werde ich mich zur Ruhe setzen.

Bis denn dann :-)))  

14.07.00 08:09

44 Postings, 9019 Tage mr_100_prozentRe: Habe aus voller Überzeugung für 100.000 DM Letsbuyit.com gezeichnet !!!!!!!!

Spätestens jetzt müßte jedem aufgefallen sein, daß mein obiges Posting
nur ein kleiner Scherz war.

Ich kann jedem nur raten, diesen Schrott nicht zu zeichnen, aber wenn
jemand zu viel Geld hat, kann er es bestimmt sinnvoller anlegen.

VIel Spaß bei denen, die Letsbuyit.com gezeichnet haben und noch nicht
gestrichen haben.

ciao  

14.07.00 08:28

363 Postings, 8996 Tage deUhwastehnerdann hast du vielleicht morgen gar nichts mehr...

Wie Instock recherchiert hat, wird es am Freitag um 12:30 Uhr vor dem Landgericht Hamburg eine mündliche Verhandlung geben mit der Letsbuyit.com GmbH, dem deutschen Arm der niederländischen Letsbuyit.com NV. Letsbuyit.com NV strebt derzeit an den Neuen Markt und hat die Zeichnungsfrist heute bereits zum dritten Mal verlängert, und zwar bis zum 19. Juli.

Bei der Verhandlung könnte es sich unseren Recherchen zufolge um eine Auseinandersetzung handeln, auf die Letsbuyit.com bereits im Verkaufsprospekt hingewiesen hat. Dort steht wörtlich:

"Am 29. Mai 2000 erhielt die deutsche Tochtergesellschaft eine Abmahnung von dem Inhaber einer E-Commerce Gesellschaft, in der behauptet wird, dass das Preismodell für CoShopping gegen das Gesetz gegen den unlauteren Wettbewerb sowie das Rabattgesetz verstößt, und dazu aufgefordert wird, das Preismodell für CoShopping aufzugeben. Am 28. Juni 2000 hat dieser Wettbewerber der Gesellschaft eine einstweilige Verfügung vor dem Landgereicht Hamburg erlangt, welche sich gegen die Verwendung des Stufen-Preismodells der Gesellschaft in Deutschland richtet. Nach Zustellung an die Gesellschaft ist diese einstweilige Verfügung sofort vollstreckbar. In diesem Fall ist es notwendig, den Online-Dienst der Gesellschaft in Deutschland aufzugeben, zu ändern oder einzuschränken."
 

14.07.00 09:24

44 Postings, 9019 Tage mr_100_prozentRe: Habe aus voller Überzeugung für 100.000 DM Letsbuyit.com gezeichnet !!!!!!!!

Na dann bin ich ja mal gespannt auf das Urteil um 12.30 Uhr.

es kann nur ein Gutes haben, wenn das Urteil gegen Letsbuyit.com
ausgesprochen wird, werden auch die letzten begreifen, daß
die noch eventuell vorliegende Zeichnung ein absoluter Flop ist.

Börsengang ?????  Nie und nimmer.
 

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