GxP German Properties AG Frankfurt am Main WKN: A1YCNN ISIN: DE000A1YCNN8 Bekanntmachung über die Herabsetzung des Grundkapitals über eine ordentliche Kapitalherabsetzung nach §§ 222 ff. AktG
Die Hauptversammlung der GxP Properties AG (nachfolgend auch die "Gesellschaft") hat am 17. Mai 2017 u. a. folgende Beschlüsse gefasst: 1.
Beschlussfassung über die Herabsetzung des Grundkapitals der GxP German Properties AG durch Einziehung von Aktien im Wege des vereinfachten Einziehungsverfahrens
Das Grundkapital der Gesellschaft in Höhe von EUR 69.304.574,00, eingeteilt in 69.304.574 auf den Inhaber lautende Stückaktien mit einem anteiligen Betrag des Grundkapitals von EUR 1,00 je Stückaktie, wird um EUR 6,00 auf EUR 69.304.568,00 herabgesetzt im Wege der Kapitalherabsetzung durch Einziehung von Aktien im vereinfachten Einziehungsverfahren nach § 237 Absatz 1 Satz 1 2. Fall i.V.m. Absatz 3 Nr. 1 AktG. Diese Herabsetzung wird durch die Einziehung von sechs Stückaktien mit einem anteiligen Betrag des Grundkapitals von EUR 1,00 je Stückaktie, insgesamt somit EUR 6,00, vorgenommen, auf die der Ausgabebetrag voll geleistet ist und die der Gesellschaft von einem Aktionär unentgeltlich zur Verfügung gestellt und damit erworben werden. Diese Kapitalherabsetzung dient ausschließlich dem Zweck, eine Grundkapitalziffer zu schaffen, welche bei Durchführung der unter Tagesordnungspunkt 9 der Hauptversammlung vom 17. Mai 2017 vorgeschlagenen Kapitalherabsetzung durch Zusammenlegung von Aktien ein glattes Zusammenlegungsverhältnis ermöglicht. Der auf die eingezogenen Aktien entfallende Betrag des Grundkapitals in Höhe von insgesamt EUR 6,00 wird in die Kapitalrücklage der Gesellschaft nach § 266 Absatz 3 A II HGB eingestellt. 2.
Ordentliche Herabsetzung des Grundkapitals durch die Zusammenlegung von Aktien zum Zwecke der Einstellung eines Teils des Grundkapitals in die Kapitalrücklage nach §§ 222 ff. AktG und entsprechende Satzungsänderung
Das nach vorheriger Einziehung von sechs Aktien bestehende Grundkapital der Gesellschaft von EUR 69.304.568,00, eingeteilt in 69.304.568 auf den Inhaber lautende Stückaktien mit einem anteiligen Betrag des Grundkapitals von EUR 1,00 je Stückaktie, wird nach den Vorschriften über die ordentliche Kapitalherabsetzung nach §§ 222 ff. AktG zum Zwecke der Einstellung eines Teils des Grundkapitals in die Kapitalrücklage der Gesellschaft sowie zum Zwecke der Erreichung eines Börsenkurses der einzelnen Aktie, der über dem Mindestausgabebetrag nach § 9 Abs. 1 AktG liegt, um etwaige Kapitalerhöhungen zu ermöglichen, um EUR 60.641.497,00 auf EUR 8.663.071,00 in der Weise herabgesetzt, dass je acht Stückaktien zu je einer Stückaktie zusammengelegt werden
Der Herabsetzungsbetrag von EUR 60.641.497,00 wird in die Kapitalrücklage der Gesellschaft nach § 266 Absatz 3 A II HGB eingestellt.
Der Vorstand wird ermächtigt, über die weiteren Einzelheiten der Durchführung des Beschlusses mit Zustimmung des Aufsichtsrats zu entscheiden Der Beschluss über die Kapitalherabsetzung nach Ziffern 1 und 2 sowie die entsprechende Satzungsänderung wurden am 23.08.2017 in das Handelsregister des Amtsgerichts Frankfurt eingetragen.
Die konvertierten Stückaktien der GxP German Properties AG sind in einer Globalurkunde verbrieft, die bei der Clearstream Banking AG, Frankfurt am Main, hinterlegt ist. Der Anspruch der Aktionäre auf Verbriefung ihrer Anteile ist satzungsgemäß ausgeschlossen. Demgemäß werden die Aktionäre der GxP German Properties AG an dem von der Clearstream Banking AG gehaltenen Sammelbestand an konvertierten Stückaktien entsprechend ihrem Anteil als Miteigentümer mit einer entsprechenden Depotgutschrift beteiligt.
Mit Wirkung zum 30.08.2017
erfolgt die Umstellung der Notierung der Aktien der GxP German Properties AG im Verhältnis 8:1 im Freiverkehr der Frankfurter Wertpapierbörse. Vorliegende, noch nicht ausgeführte Börsenaufträge erlöschen mit Ablauf des 29.08.2017.
Entsprechend werden die Depotbanken die Depotbestände an Stückaktien (DE000A1YCNN8) der GxP German Properties AG nach dem Stand vom 31.08.2017, abends, Teilrechte in gleicher Höhe (DE000A2ELX9) umbuchen. An die Stelle von je acht (8) Teilrechten tritt eine 1 konvertierte Stückaktie (ISIN DE000A2E4L00) mit einem anteiligen Betrag am Grundkapital von EUR 1,00.
Eine Zusammenlegung zu Vollrechten (so genannte Spitzenregulierung) setzt einen entsprechenden Kauf- oder Verkaufsauftrag voraus. Die Aktionäre der GxP German Properties AG werden zur Durchführung einer erforderlichen Spitzenregulierung gebeten, ihrer jeweiligen Depotbank möglichst umgehend, spätestens jedoch bis zum 15.09.2017
wegen der Behandlung der Aktienspitzen, insbesondere des Verkaufs der Aktienspitzen oder des Zukaufs weiterer Aktienspitzen zwecks Zusammenlegung zu einer Aktie, einen entsprechenden Auftrag zu erteilen. Die Depotbanken werden sich entsprechend der Weisung ihrer Kunden um einen Ausgleich der Aktienspitzen (ISIN DE000A2E4LX9) bemühen.
Verbleibende Aktienspitzen, die von den Depotbanken nicht ausgeglichen werden können, werden von der Bankhaus Gebr. Martin AG, Göppingen, mit anderen Aktienspitzen zusammengelegt und als Vollrechte für Rechnung der Depotbanken verwertet. Die Verwertung der Aktienspitzen kann nach Maßgabe von § 226 Abs. 3 AktG oder freihändig vorgenommen werden. Etwaige Gebührenerstattungen von Seiten der Gesellschaft sind nicht vorgesehen.
Die Preisfeststellung der konvertierten Stückaktien aus der Kapitalherabsetzung (ISIN DE000A2E4L00) im Freiverkehr (Segment Basic Board) der Frankfurter Wertpapierbörse ist für den 30.08.2017 vorgesehen.
Die technische Abwicklung wird durch die ODDO BHF Aktiengesellschaft durchgeführt.
Frankfurt am Main, im August 2017
GxP German Properties AG
Der Vorstand
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