ja das geht jetzt , auch bei Delisting und Totalverlust Ausbuchung Absetzbar / Verlust ,Thema hatte ich heute erst Ging früher ohne Verkauf nicht
neue Rechtslage
Das FG Rheinland-Pfalz (Urteil v. 12.12.2018, 2 K 1952/16) dagegen bewertete die Ausbuchung der wertlosen Aktien aus dem Depot des Aktionärs als ausbleibende Rückzahlung. Damit bezog es sich auf § 20 Abs. 2 Satz 2 EStG, nach dem die Einlösung, Rückzahlung oder verdeckte Einlage in eine Kapitalgesellschaft als Veräußerung anzusehen sind. Außerdem verwies das Gericht auf die neuere Rechtsprechung des Bundesfinanzhofs (BFH)
|