als bei der Beate Uhse AG, wo am 15.12. 2017 Insolvenzantrag gestellt wurde und am 2.3.2018, also erst 11 Wochen später, das Insolvenzverfahren eröffnet wurde, geht es durchaus, auch wenn die Strukturen ebenfalls komplex und international sind, und die Buchführung schwer durchschaubar ist.
Zu beobachten ist dies bei der Wirecard AG, wo am 29.6.2020 der Antrag gestellt wurde und heute das Insolvenzverfahren eröffnet wurde, wo also zwischen Antrag und Eröffnung nur acht Wochen vergangen sind. Vielleicht war es bei Wirecard leichter, die zur Durchführung des Verfahrens erforderliche Masse zu finden, vielleicht hat auch das Büro Jaffé dem Fall Wirecard verhältnismäßig mehr Ressourcen zugeordnet als das Büro Andritz dem Fall BU.
Bei den unterschiedlichen Geschwindigkeiten würde mich jedenfalls nicht wundern, wenn der Börsenhandel mit Aktien der nunmehrigen Erotik-Abwicklungsgesellschaft AG noch länger stattfindet als der mit den Aktien der Wirecard AG. Es wäre aber auch denkbar, dass die deutschen Börsen bald Regeln einführen, die dem Handel mit Karteileichen (Subpennystocks insolventer Gesellschaften) ein Ende setzen.
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