Karlsruhe (AP) Das Bundesverfassungsgericht hat der Klage von ARD und ZDF gegen die nach ihrer Ansicht zu niedrige Erhöhung der Rundfunkgebühren stattgegeben. Nach dem am Dienstag in Karlsruhe verkündeten Urteil haben die Ministerpräsidenten der Bundesländer gegen das Grundgesetz verstoßen, indem sie die entsprechende Empfehlung der sogenannten KEF-Kommission unterschritten haben. Die Gebühren bleiben jedoch bis zum 1. Januar 2009 unverändert.
Die Kommission zur Ermittlung des Finanzbedarfs der öffentlich-rechtlichen Anstalten hatte ab 2005 eine Erhöhung der Rundfunkgebühren um 1,09 Euro vorgeschlagen. Die Regierungschefs der Länder blieben aber erstmals unter dem von ihnen genannten Satz und bewilligten nur eine Anhebung um 88 Cent auf 17,03 Euro im Monat. Zur Begründung hatten sie seinerzeit auf die gesamtwirtschaftliche Lage und nach ihrer Ansicht nicht erschlossene Sparpotenziale von ARD und ZDF verwiesen.
Die Kläger, denen sich auch das Deutschlandradio anschloss, sahen darin einen Verstoß gegen das Rundfunkurteil Karlsruhes aus dem Jahr 2004, das erst zur Einrichtung der KEF geführt hatte. Die ihnen dadurch entstandenen Einnahmeausfälle sollen bis 2008 rund 440 Millionen Euro betragen.
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