HANDELSBLATT, Dienstag, 06. Juni 2006, 14:43 Uhr Bundesliga-Rechte Arena und Premiere verklagen einander Wer darf auf welchem Übertragungsweg die Bundesliga-Spiele im Fernsehen zeigen? Darum dreht sich der Streit zwischen den Bezahlsendern Premiere und Arena. Der Streit hat sich mittlerweile derart zugespitzt, dass sich die Kontrahenten mit Klagen überziehen. HB MüNCHEN. Premiere erwirkte nach eigenen Angaben vom Dienstag beim Landgericht Hamburg eine Einstweilige Verfügung. Das von Arena vermarktete Pay-TV-Angebot Tividi ignoriere die Vorgaben des deutschen Medienrechts in Sachen Jugendschutz, hieß es am Dienstag in einer Pressemitteilung von Premiere. Speziell ging es um das von Arena bei der Ausstrahlung über Satellit verwendete Verschlüsselungssystem Cryptoworks. Dies garantiere keinen einwandfreien Jugendschutz, weil eine entsprechende Funktion abgeschaltet werden könne, argmumentierte Premiere.
In dem Pay-TV-Paket Tividi kann unter anderem der Action-Kanal AXN gebucht werden. Hier sind auch Filme zu sehen, die ab 16 und 18 Jahren freigegeben sind. In der Einstweiligen Verfügung wird es Arena verboten, Filme vor 22 Uhr zu zeigen, die ab 16 Jahren freigegeben sind. Filme ab 18 Jahren dürfen erst nach 23 Uhr gesendet werden.
Vergangene Woche hatte Arena eine Einstweilige Verfügung gegen Premiere erwirkt. Demnach darf der ältere der beiden Bezahlsender nicht mehr uneingeschränkt damit werben, auch in der kommenden Saison der Fußball-Bundesliga alle Spiele live zu zeigen. Premiere muss nun in seiner Werbung darauf hinweisen, dass der Empfang nur über das Internet möglich und für den Empfang des Internet-Signals ein schneller VDSL- oder ADSL-Anschluss der Deutschen Telekom nötig ist. Für den Fall der Zuwiderhandlung falle eine Ordnungsstrafe von 250 000 Euro an, hieß es in dem Beschluss des Landgerichts Hamburg.
Hintergrund der Streitereien ist die Verwertung der Fernseh-Übertragungsrechte. Premiere war bei der Vergabe der Rechte für die nächsten drei Spielzeiten ab August leer ausgegangen, hat sich aber mit dem Internet-Rechteinhaber Telekom verbündet. Nun ist strittig, auf welchen Wegen das Internet-Fernsehsignal ausgestrahl werden darf. Arena und die Deutsche Fußball-Liga (DFL) stehen auf dem Standpunkt, dass nur der Vermarkter die Spiele exklusiv über Kabel und Satellit senden darf. Die Telekom und mithin ihr ?Subunternehmer? Premiere müssten sich dagegen auf die Übertragung im Internet beschränken.
Einigung um Fußball-Rechte steht bevor
Im Rechtestreit werden die Deutsche Telekom und die Deutsche Fußball Liga voraussichtlich am Mittwoch eine Einigung bekannt gegeben. Wie gut unterrichtete Kreise berichten, haben sich am Freitag Abend die Geschäftsführung und der Vorstand der DFL vor dem Länderspiel Deutschlands gegen Kolumbien nochmals getroffen und eine endgültige Lösung vereinbart.
Der genaue Inhalt ist noch nicht bekannt. Klar ist aber, dass die Telekom auf die Übertragung via Kabel und Satellit verzichtet und dafür weitere Rechte mit einem Preisabschlag erhält. Zur Wahl stehen die Namensrechte an der Bundesliga, der Ligapokal, die Mobilfunkrechte und die Übertragung in den Sportbars. Strittig war bislang noch, was mit den Internetrechten von TV-Rechteinhaber Arena passiert. Aus Unternehmenskreisen ist zu hören, dass die Telekom nun auch einer Einigung zustimmen würde, bei der Arena diese Rechte behält.
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