Was hältst Du von folgender Goldman Meldung von 04.04.2019?: https://www.dgap.de/dgap/News/pvr/...iten-verbreitung/?newsID=1139599
b.2. Instrumente i.S.d. § 38 Abs. 1 Nr. 2 WpHG Art des Instruments Fälligkeit / Verfall Ausübungszeitraum / Laufzeit Barausgleich oder Stimmrechte abs. Stimmrechte in % physische Abwicklung
Swap§ 31.12.2030 Bar 691601 0,46%
Call-Optionsschein§ 31.12.2030 Bar 356898 0,24%
Put-Optionsschein§ 19.06.2020 Bar 209600 0,14%
Summe§ 1258099 0,84%
Die Puts laufen bis zum 19.06.2019. Hauptversammlung ist am 19.06.2019. Zufall? Ab wann denkst Du wird spätestens der Kurs fahrt aufnehmen?
Zur Information: Wie funktioniert ein Put-Optionsschein? Die Funktionsweise eines Put-Optionsscheins soll an den Aktien der "TEST-AG" veranschaulicht werden. Aktuell notiert der Wert bei 100 Euro. Ein Put-Optionsschein auf die „TEST-AG“ weist beispielsweise folgende Konditionen auf:
Der Put-Optionsschein berechtigt den Inhaber, eine Aktie der TEST-AG (= Basiswert) zum Preis von 100 Euro (= Basispreis), im Verhältnis 1:1 (= Bezugsverhältnis), bis zum 20. August nächsten Jahres (= Bezugsfrist oder Laufzeit des Optionsscheins) zu verkaufen. Für dieses Recht zahlt der Put-Optionsscheinkäufer zum Kaufzeitpunkt eine Optionsprämie in Höhe von 10 Euro. Das bedeutet:
Mit diesem Put-Optionsschein besteht das Recht, bis zum 20. August nächsten Jahres eine Aktie der TEST-AG für 100 Euro zu verkaufen – unabhängig vom jeweils aktuellen Aktienkurs. Es erscheint logisch, dieses Recht nur dann auszuüben, wenn die TEST-AG unter 100 Euro notiert. Je niedriger der Aktienkurs, umso wertvoller das Recht.
Die positive Differenz zwischen Basispreis und Kurs des Basiswertes ist der „innere Wert“. Dieser Betrag wird bei sofortiger Ausübung erzielt. Put-Optionsscheine mit einem solchen inneren Wert liegen auch „im Geld“. Fällt die TEST-AG-Aktie beispielsweise auf 90 Euro, errechnet sich ein innerer Wert von 10 Euro (100 – 90 Euro), der bei Ausübung erzielt wird.
Steigt die Aktie der TEST-AG indes über 100 Euro, sodass der Preis des Basiswertes oberhalb des Basispreises liegt, befindet sich der Put-Optionsschein „aus dem Geld“. Da der innere Wert der Option in diesem Fall gleich null ist, macht eine Ausübung des Optionsrechts wenig Sinn.
Ob der Anleger mit dem Put-Optionsschein einen Gewinn erzielt, wird mitunter durch die Optionsprämie beeinflusst. Im vorliegenden Beispiel beträgt diese 10 Euro, die erst wieder verdient werden muss. Da der Optionsscheinkäufer die TEST-AG-Aktie zum Basispreis von 100 Euro verkaufen kann, muss der Kurs auf mindestens 90 Euro sinken, damit die Gewinnschwelle erreicht wird. Fällt die Aktie beispielsweise weiter auf 70 Euro, errechnet sich ein Profit von 30 Euro (100-70 Euro). Da der Kapitaleinsatz lediglich 10 Euro beträgt, führt ein Minus von 30 Prozent im Basiswert zu einem Gewinn von 200 Prozent mit dem Put-Optionsschein.
Wenn der Preis des Basiswertes oberhalb des Basispreises notiert, wird auf eine Ausübung in der Regel verzichtet. Deshalb ist der maximale Verlust auf die bezahlte Optionsprämie (10 Euro) beschränkt.
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