VW-Korruptionsaffäre Hartz zeigt sich geständig Beim Strafprozess in der VW-Affäre hat der frühere VW-Arbeitsdirektor Hartz vor Gericht ein Geständnis abgelegt. Ihm drohen Bewährungsstrafe und Geldbuße. Demonstranten beschimpften den Manager als "Arbeiterverräter" und "Lump". (17.01.2007, 14:29 Uhr) Anzeige Braunschweig - Nach gut eineinhalb Jahren Ermittlungen ist es das erste Verfahren in dem Skandal der VW-Affäre um Schmiergelder, Lustreisen und Sexpartys auf Firmenkosten, die den Wolfsburger Autobauer bis in die Grundfesten erschüttert hatte. Dem 65-jährigen Hartz wirft die Anklage Untreue in 44 Fällen und unrechtmäßige Begünstigung von Betriebsräten vor. Nach Aussage des Gerichts drohen dem ehemaligen VW-Manager maximal eine Freiheitsstrafe von zwei Jahren auf Bewährung und eine Geldstrafe. Der prominente Topmanager soll unter anderem dem Betriebsratschef Klaus Volkert zehn Jahre lang insgesamt fast zwei Millionen Euro Sonderbonuszahlungen zugeschanzt haben. Das öffentliche Interesse an dem Verfahren war riesig.
Hartz ließ über seinen Anwalt Egon Müller vor Gericht aussagen, er habe den früheren Betriebsratschef Klaus Volkert begünstigt. Er sei "Initiator" des Missbrauchs gewesen. Auf Grund der wichtigen Rolle Volkerts habe er angeordnet, diesen "großzügig" zu behandeln. Heute bedaure er sein Fehlverhalten. Er übernehme dafür die strafrechtliche Verantwortung, sagte Hartz. Mit einem Urteil wird am zweiten Verhandlungstag am 25. Januar gerechnet. Von Demonstranten beschimpft
Vor Prozessbeginn wirkte Hartz angespannt. Als er vor dem Landgericht in einem schwarzen Phaeton vorfuhr und aus dem Auto ausstieg, wurde er von Demonstranten als "Arbeiterverräter" und "Lump" beschimpft. Etwa ein Dutzend Demonstranten protestierten gegen die Hartz IV-Arbeitsmarktreform, deren geistiger Vater Hartz war.
Die Vorsitzende Richterin sagte, die Kammer ziehe eine "Urteilsabsprache" über eine Strafobergrenze in Betracht. Vorausgegangen waren Gespräche zwischen Gericht, Staatsanwaltschaft und Verteidigung. Voraussetzung sei ein "glaubhaftes Geständnis" von Hartz vor dem Landgericht Braunschweig.
Keine persönliche Bereicherung
Für Hartz spreche, dass er nicht vorbestraft sei, bei der Vernehmung durch die Staatsanwaltschaft geständig war und sich nicht persönlich bereichert habe. Die Anklage wirft Hartz Untreue in 44 Fällen und unrechtmäßige Begünstigung von Betriebsräten vor.
Nachdem Hartz bei seiner Vernehmung ein umfangreiches Geständnis abgelegt hatte, verzichtete die Staatsanwaltschaft darauf, weitere Zeugen oder Sachverständige zu laden. Auch Prostituierte sollen nicht aussagen. Verdachtsmomente etwa um eine für Callgirl-Besuche genutzte und von VW bezahlte Wohnung und andere Vorwürfe aus diesem Komplex wurden "aus Gründen der Prozessökonomie" fallen gelassen, hatte die Justiz berichtet. Etwaige Strafen deswegen fielen gegenüber der zu erwartenden Gesamtstrafe nicht ins Gewicht. (tso/dpa)
|