Bearbeitungshinweise:
Aufgrund einer geänderten steuerlichen Bewertungsgrundlage sind ein Storno und eine Neubuchung der Kapitalmaßnahme notwendig.
Unser Datendienstleister WM hat die steuerliche Beurteilung zu dieser Maßnahme von ?Ausgabe Bonusaktien unter Anwendung der RZ 111 des BMF-Schreibens vom 14.05.2025? auf ?Ausgabe Bonusaktien ohne Anwendung der RZ 111 vom BMF-Schreiben vom 14.05.2025? geändert.
Bei der Maßnahme der Ausgabe der Bonusaktien in der WKN A0M4W9 im Verhältnis 10 zu 8 wurde ursprünglich von einer Anwendung der RZ. 111 vom BMF-RS vom 14.05.2025 in Verbindung mit dem neu gefassten §52 Absatz 28 Satz 20 EstG ausgegangen.
Das heißt:
Sofern Ihr Kunde die Aktien der WKN A0M4W9 nach 2009 angeschafft hat, wurden die Bonusaktien der WKN A0M4W9 steuerpflichtig mit Kurs ?0? eingebucht. Die Steuerschuld des Kunden wurde in diesem Fall nach hinten verlagert, auf den Zeitpunkt des Verkaufs. Dies hatte zur Folge, dass der Kunde komplett bei Veräußerung besteuert wird.
Sofern Ihr Kunde die Aktien der WKN A0M4W9 vor 2009 angeschafft hat, wurden die Bonusaktien der WKN A0M4W9 mit dem veröffentlichten Kurs aus den WM-Termindaten je Aktie (HKD 130,10) eingebucht. Dieser Kurs wurde zur Berechnung des Kapitalertrags zugrunde gelegt. Dieser Kurs stellte gleichzeitig die Anschaffungskosten je Aktie dar und bei der Buchung wurde sofort die Kapitalertragsteuer einbehalten und abgeführt.
Nun aber hat unser Datendienstleister die steuerliche Einstufung geändert. Es kommt hier die Einstufung als Ausgabe Bonusaktien unter Anwendung der RZ 111 des BMF-Schreibens vom 14.05.2025 NICHT MEHR zum Tragen.
Vielmehr wird nun von einer ?Ausgabe Bonusaktien ohne Anwendung der RZ 111 vom BMF-Schreiben vom 14.05.2025? ausgegangen. Dies bedeutet, dass nun für alle Kunden unabhängig vom Zeitpunkt der Anschaffung der Ursprungsgattung (WKN A0M4W9) die neuen Bonusaktien der WKN A0M4W9, die ihnen mit Belegnummer 61447236 im Verhältnis 10 zu 8 eingebucht wurden, mit dem veröffentlichten Kurs aus den WM-Termindaten je Aktie (HKD 130,10) eingebucht werden müssen. Dieser Kurs wird zur Berechnung des Kapitalertrages zugrunde gelegt und stellt gleichzeitig die Anschaffungskosten je Aktie dar und bei der Buchung wird sofort die Kapitalertragsteuer einbehalten und abgeführt.
Die Ursache für diese steuerliche Änderung liegt darin begründet, dass die eingebuchten Bonusaktien als mit ausländischer Quellensteuer belastete Anteile zu betrachten sind. Aufgrund dessen darf die RZ 111 des genannten BMF-Rundschreibens keine Anwendung mehr finden. Dabei ist zu beachten, dass Quellensteuer für die Bonusaktien über die Ausschüttung der Bardividende, die zum gleichen Ex-Tag in der Gattung stattfand, einbehalten wurde.
Aus diesem Grund wird die dwpbank eine Stornierung der ursprünglichen Einbuchung der Bonusaktien der WKN A0M4W9 im Verhältnis 10 zu 8 vornehmen und diese neu mit korrekt ermitteltem Kurs gemäß den obigen Ausführungen einbuchen.
Das Storno der Kapitalmaßnahme buchen wir voraussichtlich morgen, am 12.08.2025.Die Neubuchung der Kapitalmaßnahme erfolgt voraussichtlich am selben Tag wie die Stornobuchung aber mit einer separaten Referenznummer.
Bitte beachten Sie, dass gleichzeitig auch eine weitere Gratisausgabe in der WKN A0M4W9 mit gleichem Ex-Tag aber im Verhältnis 10 zu 12 stattfand, welche mit Belegnummer 61447237 gebucht wurde.
Die Maßnahme ist ursprünglich ebenfalls als ?Ausgabe von Bonusaktien unter Anwendung der RZ 111? des genannten BMF-Schreibens eingestuft worden.
Hier hat sich nun die Einstufung der Maßnahme auf ?Kapitalerhöhung aus Gesellschaftsmitteln, die nicht §§ 207 ff. Aktiengesetz oder § 7 Kapitalerhöhungssteuergesetz? entspricht geändert.
An der steuerlichen Bewertung des Kapitalertrags aus der Einbuchung der Aktien im Verhältnis 10 zu 12 ändert sich dadurch jedoch NICHTS, so dass hier kein Storno / Neu der Buchung erforderlich wird. Aber es wird somit hier nicht mehr von Bonusaktien sondern von einer Kapitalerhöhung aus Gesellschaftsmitteln im Ausland ausgegangen.
Wir werden auf diesen Umstand in der Neubuchung der Bonusaktien im Verhältnis 10 zu 8 mit Verweis auf die Buchung im Verhältnis 10 zu 12 durch eine kurze Erläuterung mit folgendem Text eingehen:
?Bitte beachten Sie, dass die Ihnen mit Belegnummer 61447237 eingebuchten Bonusaktien im Verhältnis 10 zu 12 steuerlich als Aktien aus einer Kapitalerhöhung aus Gesellschaftsmitteln, die nicht §§ 207 ff. Aktiengesetz oder § 7 Kapitalerhöhungssteuergesetz entspricht, eingestuft werden. Die damit einhergehende steuerliche Bewertung des Kapitalertrags aus der Einbuchung der Aktien im Verhältnis 10 zu 12 hat sich dadurch jedoch nicht geändert.?
Sie könnten auch aus dem Storno Neu der Kapitalmaßnahme folgend Einträge in der Liste kritische Abgänge ? Liste in WEBCTRLD mit Listennummer 05530 ? in der WKN A0M4W9 erhalten, da bei bereits erfolgten Veräußerungen oder Ausbuchungen sich nun die Bewertungsgrundlage der zugehörigen Anschaffungen, wenn diese die erhaltenen Bonusaktien im Verhältnis 10 zu 8 betreffen, ändern kann.
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