Hier geht es um die Mühl AG. Einige der wenigen Insolvenz-AGs, die noch vor den neuen geserzlichen Regelungen zum Sanierungserlass und der Verlustverrechnung durchgewunken wurden. Die Einzige sogar ?
Wer nach dem 8.2.2017, also auch ab heute, einen Insolvenzplan einreicht, sollte vorher genauer prüfen und rechnen. Ich sehe da mehr Aufwand, daher mehr Zeit und unter dem Strich mehr Kosten für ein Cold-IPO. Falls Brüssel nicht noch mehr Anforderungen stellt...
Es könnte meiner Meinung nach sogar noch passieren, dass in einer Revision der Gesetzesauflage nur noch "echte" Sanierungen, also im Falle von Insolvenzen mit positiver Fortführungsprognose der ursprünglichen Operative, durchgewunken werden.
Im Moment ist wegen fehlender Durchführungsverordnung noch Vieles offen. Und keine praktische Erfahrung mit den neuen Regelungen bisher. Meine Meinung.
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