Anwalt- AOL-Urteil könnte Trendwende im Online-Urheberrecht sein München/Hamburg, 09. Mär (Reuters) - Ein jüngst verhängtes Urteil gegen den Internet-Anbieter AOL könnte nach Einschätzung des Münchner Anwalts Stefan Ventroni zu einer Trendwende im deutschen Online-Urheberrecht führen. Internet-Anbieter könnten künftig stärker für die Inhalte auf ihren Seiten haftbar gemacht werden, sagte Ventroni am Freitag der Nachrichtenagentur Reuters. Ventroni hatte das Urteil des Münchner Oberlandesgerichts (OLG) erstritten, dem zufolge AOL Schadenersatz für urheberrechtlich geschützte Musikdateien zahlen muss, die über AOL kostenlos heruntergeladen wurden. AOL äußerte Zweifel an dem Urteil und schließt einen Gang vor den Bundesgerichtshof (BGH) nicht aus. Hintergrund des Rechtsstreits war ein "Soundforum" auf den AOL-Seiten, das es inzwischen nicht mehr gibt. In diesem Forum hatten AOL-Kunden so genannte Midi-Files anderen AOL-Mitgliedern zum Herunterladen zur Verfügung gestellt. Unter diesen Musikdateien waren auch urheberrechtlich geschützte Titel, darunter der Song "Get down" von den Backstreet Boys. Gegen AOL geklagt hatte ein Hersteller von Midi-Files, nach dessen Meinung AOL das Herunterladen der Copyright-Stücke hätte verhindern müssen. Das OLG folgte dieser Auffassung. "Das ist ein mutiges Urteil", sagte Kläger-Anwalt Ventroni. Bisher habe die Auffassung vorgeherrscht, das Internet-Dienste nicht alles kontrollieren können, was sich auf ihren Seiten abspielt. Das Urteil könne jetzt die Notwendigkeit aufzeigen, gegenwärtige Gesetze nachzubessern. So bestimmt bisher das Teledienstgesetz, dass Online-Dienste nur unter bestimmten Umständen für Inhalte haftbar gemacht werden können. Sie müssen sie kennen oder es muss technisch in einem zumutbaren Rahmen möglich sein, sie zu finden. Diese ursprünglich für illegale Inhalte wie Kinderpornographie geschaffene Regelung habe sich in den vergangenen Jahren auch beim Urheberrecht durchgesetzt, wo es vor allem um Raubkopien von Musik und Filmen geht. "Wir haben Zweifel an dem Urteil", sagte ein AOL-Sprecher. Eine Entscheidung über einen Gang zum BGH stehe aber noch aus, da AOL das Urteil noch nicht vorliege. Der Konkurrent T-Online sieht sich von dem Urteil nicht betroffen. Der Marktführer für Internet-Zugänge in Deutschland bietet eigenen Angaben zufolge keinerlei Tauschforen an. Midi-Dateien sind digitale Aufzeichnungen von Instrumental-Stücken, die mit dem Computer erstellt werden. Die Qualität ist schlechter als die der MP3-Dateien die etwa beim Musiktausch über Napster eingesetzt werden. Der Online- Tauschbörse aus den USA droht das Aus, nachdem sie von großen Musikunternehmen wegen Urheberrechtsverletzungen verklagt worden war. Elke Ahlswede<+49 40 41903 272, elke.ahlswede@reuters.com> rbo
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