wird zwar von den Banken für das nächste Jahr wieder auf 0 gesetzt, bzw. hast du dann wieder den üblichen Pauschbetrag, aber über die Einkommenmsteuer, Anlage KAP, kannst du doch deine Verluste für das Jahr angeben und dann ggf. im nächsten Jahr gegenrechnen, bzw. das Finanzamt tut das. Es macht halt nur nicht die Bank. Ob sie das früher gemacht hat, weiß ich nicht.
Also eine Aktie, die ich behalten will, nur zu verkaufen, um den Pauschbetrag auszuschöpfen, ist demnach nicht sinnvoll.
In Österreich gibt es allerdings ein anderes Steuerrecht. Wie es da ist, habe ich keine Ahnung.
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