nur weil du es dir (wie auch immer) leisten kannst, den tach über bei arive dumm quatsch zu labern, gibt dir dass noch lange nicht das Recht Behauptungen über die Einkunftssituation von Personen aufzustellen, über deren Umfang du nicht informiert bist und lediglich durch äußerer optischer Merkmale begründest.
Das erfüllt nur so nebenbei, den Tatbestand des Rufmord's in Form "Übler Nachrede" bzw. "Verleumdung".
Tatbestand des §186 StGB[1]:
?Wer in Beziehung auf einen anderen eine Tatsache behauptet oder verbreitet, welche denselben verächtlich zu machen oder in der öffentlichen Meinung herabzuwürdigen geeignet ist, wird, wenn nicht diese Tatsache erweislich wahr ist, mit Freiheitsstrafe bis zu einem Jahr oder mit Geldstrafe und, wenn die Tat öffentlich oder durch Verbreiten von Schriften (§ 11 Abs. 3) begangen ist, mit Freiheitsstrafe bis zu zwei Jahren oder mit Geldstrafe bestraft.?
So, nun aber schnell zurückrudern, bevor mir einfällt, dass mein Bruder letze Woche dort demonstrieren war, und nächste Woche sein Wirtschaftsingenieur-Diplom abgibt!!
Woodstore ----------------------------------- Großes fällt in sich selbst zusammen: Diese Beschränkung des Wachstums hat der göttliche Wille dem Erfolg aufgelegt.
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