...war etwas unterwegs, daher erst jetzt eine Antwort...
Wenn in deinen Interlagen steht, das du bei Ausübung Aktien beziehen kannst, dann ist das auch so...ich kenne die ja Unterlagen nicht...dann sind deine Schlussfolgerungen auch richtig, weil man die Aktien ausübt und dann verkauft wenn man diese nicht halten möchte...aber das muss der Besitzer selber aktiv werden, eine automatische Ausübung gibt es in diesem Falle m.E. nicht.
Ich finde die Formulierung nur ungewöhnlich, weil es für den Emittenten viel einfacher ist den Cashausgleich vorzunehmen...
Wenn es sich um den gleichen Schein handelt, den Max hatte, dann ist das Barausgleich und je Schein nicht eine Aktie, sondern nur 1/10 = für 10 Scheine gibt es die Differenz einer Aktie...
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