Im conference call wurde auch auf die neue Bilanzierungsrichtline nach IFRS 15 verwiesen. So wie ich es verstanden habe, dürfen Umsätze jetzt erst nach kompletter Leistungserbringung verbucht werden, und nicht wie vorher üblich schon die Abschlagszahlungen.
https://www.iasplus.com/de/standards/ifrs/ifrs15 Zitat daraus: Schritt 5: Erlöserfassung bei Erfüllung der Leistungsverpflichtungen durch das Unternehmen
Erlöse werden erfasst, wenn die Verfügungsmacht übergeht; dies kann entweder zu einem bestimmten Zeitpunkt oder über einen Zeitraum hinweg erfolgen. [IFRS 15:32]
Verfügungsmacht über einen Vermögenswert ist als die Möglichkeit definiert, den Nutzen aus dem Vermögenswert zu ziehen und den weiteren Gebrauch zu bestimmen. Dies schließt die Fähigkeit ein, zu verhindern, dass andere den Nutzen aus dem Vermögenswert ziehen und den weiteren Gebrauch bestimmen können. Bei dem Nutzen, der aus dem Vermögenswert gezogen werden kann, handelt es sich um potenzielle Zahlungen (Zuflüsse oder ersparte Abflüsse), die in unterschiedlicher Weise unmittelbar oder mittelbar generiert werden können, etwa durch: [IFRS 15:31-33]
Es ist vorstellbar, dass sich dadurch Umsätze zeitlich nach hinten verschieben, ggf. von 2018 nach 2019. Dazu müsste sich ein Bilanzprofi äußern.
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