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Der
Geschäfts- oder Firmenwert (GoFW) entspricht dem
Ertragswert abzüglich des
Substanzwertes eines Unternehmens. Der Substanzwert weicht von den
Buchwerten ab, da er normalerweise auch die Stillen Reserven berücksichtigt.
- Kaufpreis - Eigenkapital (Teilwert, d.h. inkl. stille Reserven) = Firmenwert (= Goodwill)
Der Firmenwert wird auch Goodwill (bzw. Badwill, wenn er negativ ist) genannt. Der Goodwill entspricht dem Betrag, den ein Käufer als Ganzes unter Berücksichtigung zukünftiger Ertragserwartungen über den Wert aller materiellen und immateriellen Vermögensgegenstände nach Abzug der Schulden bereit zu zahlen ist. Der GoFW darf sowohl in der Handelsbilanz als auch in der Steuerbilanz nur dann aktiviert werden, wenn er im Rahmen eines Unternehmenskaufs tatsächlich erworben wurde (derivativer GoFW). Er stellt dann die Differenz von Kaufpreis und Substanzwert dar. In diesem Fall muss in der Steuerbilanz der Firmenwert ausgewiesen werden (§ 5 (2) EStG).