Ohne Garantie auf vollständige inhaltliche Richtigkeit. Lasse mich auch gerne korrigieren:
Die Sachkapitalerhöhung (Umtausch Teilschuldverschreibungen) wird erst ins Handelsregister eingetragen, wenn eine ausreichende Barkapitalerhöhung erfolgt ist. Diese setzt voraus, dass die Eigenkapitalbasis ausreichend gestärkt wird. Dies konnte im Rahmen der Kapitalerhöhung bislang nicht erreicht werden. Findet die Gesellschaft keine Möglichkeit das Eigenkapital ausreichend aufzustocken bleibt nur der Weg in die Insolvenz. Die Sachkapital- und Barkapitalerhöhung (vereinfacht gesagt die ganze Restrukturierung) wären dann gegenstandslos, sprich du stehst so da als ob die Kapitalerhöhung nicht stattgefunden hätte. Gelingt die Eigenkapitalstärkung (z.B. durch neue Investoren) dann ist das Sanierungskonzept umsetzbar, sprich du hast dann deine Aktien mit 1,30. Dieser Kurs sollte aber in diesem positiven Fall aber dann auch leicht wieder erreichbar und sogar übertreffbar sein, sofern (!) die Gesellschaft in die Gewinnzone zurückkehren sollte.
|