Lasst Euch bitte nicht blenden von dem Konstrukt "Sammelklage mit Prozessfinanzierung". Habe bisher noch nirgendwo gelesen, dass bereits Prozessfinanzierer für Klagen gegen Braun, Marsalek, dem AR oder was auch immer schon bereitstehen. (Bei dem Angebot des Prozessfinanzierers Litfin aus UK rate ich zur Vorsicht, wer weiss, wer und was dahintersteckt).
Selbst wenn ggü. EY eine Sammelklage erfolgreich sein sollte (was ich weiterhin bezweifle), hätten die Leute, die an einer solchen Sammelklage mit Prozessfinanzierung teilnehmen, keinen Anspruch auf Entschädigung aus dieser Sammelklage, sondern müssten anschliessend zwingend eine Einzelklage ggü. EY einleiten, denn der Prozessfinanzierer will ja sein Geld, also die 30% im Erfolgsfall. Sofern diese Einzelklage dann erfolgreich ist, müssen von der zugesprochenen Entschädigung aus der Einzelklage dann die rd. 30% an denjenigen, der die Prozessfinanzierung aus der Sammelklage übernommen hat, abgezweigt werden. Verläuft die Einzelklage aber im Sande, d.h. nicht positiv, dann muss man nicht nur die eigenen Anwalts- und Gerichtskosten aus der Einzelklage zahlen, sondern auch die der Gegenpartei. Ich werde mir dieses Risiko nicht antun. Nie und nimmer!
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