Boeing stimmt 51 Millionen Dollar schwerem Vergleich für US-Exportverstöße zu
Washington (Reuters) - Der Flugzeugbauer Boeing hat eigenen Angaben zufolge am Donnerstag (Ortszeit) einem Vergleich mit dem US-Außenministerium mit einer Strafzahlung in Höhe von 51 Millionen US-Dollar wegen zahlreicher Exportverstöße zugestimmt.
Nach Angaben des Außenministeriums haben drei chinesische Mitarbeiter in Boeing-Einrichtungen in China zwischen 2013 und 2017 technische Daten heruntergeladen, die Programme wie die Kampfjets F-18, F-15 und F-22, das luftgestützte Warn- und Kontrollsystem E-3, den Angriffshubschrauber AH-64 Apache und den Marschflugkörper AGM84E betreffen. Laut Boeing wurden von 2013 bis 2018 in 18 Ländern, darunter unter anderem in Russland, Frankreich, Japan und Deutschland, weitere technische Daten von Boeing und Partnerunternehmen unautorisiert heruntergeladen.
Der Vergleich bezieht sich auf die unerlaubte Ausfuhr technischer Daten und 199 Verstöße gegen das Gesetz zur Kontrolle von Waffenexporten (Arms Export Control Act) und die Vorschriften für den internationalen Waffenhandel (International Traffic in Arms Regulations), erklärte das US-Außenministerium. Zudem unterstreiche der Vergleich die Bedeutung des Exports von Verteidigungsgütern gemäß einer entsprechenden Genehmigung und folge auf eine umfassende Überprüfung der Einhaltung durch die Regierung.
Das Unternehmen teilte mit, es sei zur Handelskontrolle verpflichtet und man freue sich auf die Zusammenarbeit mit dem Außenministerium im Rahmen der Vereinbarung. Boeing gab die Verstöße, die größtenteils vor 2020 stattfanden, freiwillig bekannt. Das Ministerium erklärte, Boeing habe kooperiert und seit dem fraglichen Verhalten zahlreiche Verbesserungen in sein Compliance-Programm aufgenommen.
Der Vergleich beinhaltet eine dreijährige Vereinbarung. Von der Zivilstrafe in Höhe von 51 Millionen Dollar werden 24 Millionen Dollar vom Außenministerium ausgesetzt, damit Boeing die Mittel für die Verbesserung seines Compliance-Programms verwenden kann. Dem Ministerium zufolge wird das Unternehmen für mindestens zwei Jahre einen externen Compliance-Beauftragten mit der Überwachung der Vereinbarung beauftragen.
(Bericht von David Shepardson, Eric Beech und Kanishka Singh, geschrieben von Alexandra Falk. Bei Rückfragen wenden Sie sich bitte an unsere Redaktion unter berlin.newsroom@thomsonreuters.com (für Politik und Konjunktur) oder frankfurt.newsroom@thomsonreuters.com (für Unternehmen und Märkte).)
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