NPD wollen Verfassungsschutz mit kontrollieren
Seite 1 von 1
neuester Beitrag: 28.04.06 08:06
|
||||
eröffnet am: | 21.09.04 19:24 von: | ottifant | Anzahl Beiträge: | 7 |
neuester Beitrag: | 28.04.06 08:06 von: | Kraut | Leser gesamt: | 1411 |
davon Heute: | 0 | |||
bewertet mit 0 Sternen |
||||
|
--button_text--
interessant
|
witzig
|
gut analysiert
|
informativ
|
0
Dresden (AP) Die rechtsextremistische NPD will im neuen sächsischen Landtag einen Sitz in der für die Kontrolle des Verfassungsschutzes zuständigen Parlamentarischen Kontrollkommisson (PKK) beanspruchen. Das sagte der zukünftige NPD-Fraktionschef im Landtag, Holger Apfel, am Dienstag in Dresden. Nach seinen Angaben wird die NPD alle Rechte einfordern, die ihr ihrer Meinung nach zustehen, notfalls auch auf dem Klageweg. Bei einer CDU-SPD-Regierung könnten die Oppositionsparteien insgesamt zwei Sitze beanspruchen, erklärte Apfel.
Die rechtsextremistische NPD war bei der Landtagswahl in Sachsen am Sonntag mit 9,2 Prozent erstmals seit 1968 wieder in ein bundesdeutsches Parlament eingezogen. Bei einer großen Koalition wäre sie die zweitstärkste Oppositionspartei nach der PDS und vor FDP und Grünen.
Nach Angaben des Präsidenten des sächsischen Landesamtes für Verfassungsschutz, Rainer Stock, wird die NPD wegen ihrer verfassungsfeindlichen Ziele nach wie vor beobachtet. Das könne politische Mandatsträger mit einschließen, wenn sie sich in besonderer Weise verfassungsfeindlich betätigen, sagte Stock. Das gelte auch für Landtagsabgeordnete, die Hürden für den Einsatz nachrichtendienstlicher Mittel seien dabei aber sehr hoch.
So müsse der Landtagspräsident seine Zustimmung zur Observation oder dem Abhören von Telefongesprächen geben. Zudem habe die Staatsregierung die Möglichkeit, operative Maßnahmen gegenüber der Parlamentarischen Kontrollkommission zu verschweigen oder aber nur eingeschränkt Auskunft zu erteilen. Das sei zum Beispiel dann der Fall, wenn V-Leute zur Beobachtung der rechtsextremistischen NPD eingesetzt würden.
© 2004 The Associated Press. Alle Rechte Vorbehalten - All Rights Reserved
Optionen
0
(Carl Schmitt)
Rezension: Dr. Rolf Gössner - Geheime Informanten
Von Martin Lohmann
Zu den wichtigsten Instrumenten, mit denen die Verfassungsschutzämter ihrer Arbeit nachgehen, gehört der V-Mann (Vertrauensmann). Der V-Mann wird definiert als eine Person, die, ohne Mitarbeiter des Nachrichtendienst zu sein, auf längere Zeit gegen Honorar für den Nachrichtendienst Informationen besorgt und diese Tätigkeit gegenüber ihrer Umwelt verheimlicht. Der V-Mann ist entweder aus dem Zielobjekt herausgebrochen oder wird in dieses eingeschleust.? Deutlicher wird der frühere Berliner Innensenator Heinrich Lummer (CDU), der den V-Mann als Denunzianten? und Verräter? bezeichnet also als Personen, denen man im Alltag nicht viel Vertrauen entgegen bringen würde -, gleichwohl aber in zynischen Pragmatismus im Sinne der Güterabwägung im Interesse des Staatsschutzes nicht auf ihn verzichten will.
Spätestens mit dem Platzen des NPD-Verbotsverfahren vor dem Bundesverfassungsgericht über die ungeklärte Rolle von V-Männern in der Begründung der Antragsteller ist der V-Mann erneut in Verruf geraten. Der linke Publizist und Geheimdienstexperte Rolf Gössner hat diesen Fall zum Anlass genommen, in seinem neuesten Buch Geheime Informanten V-Leute des Verfassungsschutzes: Kriminelle im Dienst des Staates? dieses Werkzeug des Staatsschutzes kritisch unter die Lupe zu nehmen.
Gössner lässt an der Einrichtung des V-Mannes kein gutes Haar. Anhand einer Fülle von Fallbeispielen legt der Autor dar, dass der Einsatz von V-Leuten keineswegs zu einer verbesserten Einsicht in die Strukturen der rechtsextremen Szene führt, sondern im Gegenteil, die Herausbildung solcher Strukturen sogar begünstigt und diese verfestigt. V-Männer werden häufig an führender Stelle einer Partei oder Organisation eingesetzt werden, obgleich sie doch nicht Zielsetzung oder Aktivitäten des Beobachtungsobjektes mitbestimmen sollen, werden, so Gössner, zu Kriminellen im Dienste des Staates? und werden in ihrem Eifer für die nationale Sache vom VS offenbar nicht gebremst?, sondern im Gegenteil, sogar dabei gedeckt?. Haupt-Motivation der meisten V-Leute ist nicht das Gewissen und die Sorge um unsere Verfassung, sondern der Sold, der zuweilen die Größenordnung eines üppigen Zubrotes erreicht und ein leicht verdientes Zubrot ist. Das ist für Außenstehende nicht gerade vertrauenserweckend für einen Vertrauens-Mann, auch wenn der VS-Präsident Fromm munter bekennt, dass unsere V-Männer keine Pastorentöchter sind?.
So hat sich der mit Stasi-Methoden? in den Dienst des VS gepresste Toni Stadler erst durch seine Funktion als V-Mann vor polizeilichen Ermittlungen sicher gefühlt, dass er in Brandenburg einen umfangreichen Vertrieb der berüchtigten Hetz-CD Noten des Hasses? aufzog. Zumal selbst sein V-Mann-Führer die polizeilichen Ermittlungen gegen Stadler sabotierte. Mit der Enttarnung wuchs der Fall zu einem handfesten Skandal aus: Es handelte sich um eine länderübergreifende Geheimdienst-Operation, die sich gegen das Neonazi-Musiknetzwerk richten sollte, dieses aber in Wahrheit stützte und ausbaute.?
Ausführlich stellt Gössner auch den Fall des V-Mannes Bernd Schmitt dar, der im Zusammenhang mit dem Brandanschlag von Solingen 1993 eine äußerst zwielichtige Rolle spielte, die bis heute nicht restlos aufgeklärt ist. Gössner nennt das Verfahren, in dem vier junge Männer aus der rechten Szene zu hohen Haftstrafen verurteilt wurden, einen Indizien-Prozess? und stellt statt dessen die Frage, welchen Anteil der V-Mann Bernd Schmitt und die ihn führende Behörde, der berüchtigte VS von Nordrhein-Westfalen, an dem Tod von fünf Menschen hatte. Bernd Schmitt, eine reichlich verkrachte Existenz, hatte seinerzeit unter Aufsicht des VS NRW in Solingen den Kampfsportverein Hak Pao? aufgezogen, um hiermit die rechtsextreme Szene besser auskundschaften zu können. Drei der Verurteilten trainierten in diesem Verein, der für seine stramm nationalistische Ausrichtung bekannt war und die Täter gerade deswegen zu ihren Taten inspirierte?. Dem VS NRW weist Gössner daher eine gewisse, zumindest moralische Mitschuld? am Solinger Brandanschlag zu.
Interessant ist auch Gössner Darlegung des Falls Axel Reichert?. Der V-Mann Axel Reichert? war vom VS Baden-Württemberg als Agent Provocateur? eingesetzt worden, um in der eigens von ihm gegründeten Kameradschaft Karlsruhe? Jugendliche im nationalsozialistischen Geist zu politisieren und anschließend bei den Republikanern einzuschleusen. Gössners Darstellung ist nahezu deckungsgleich mit der des Rep-Anwalts Klaus Kunze in dessen Buch Geheimsache Politprozesse?.
Das V-Mann-Desaster? im NPD-Verbotsverfahren nimmt erwartungsgemäß den breitesten Raum in Gössners Buch ein. Obgleich von der intellektuell kümmerlichen und organisatorisch lächerlichen NDP? kaum eine Gefahr für unseren Staat ausging, wollten damals die Antragsteller im Aufstand der Anständigen? mit dem Verbot dieser Partei ein Zeichen setzen. Zwar war das den VS-Ämtern vorliegende Material gegen die NPD dürftig und die Ämter übten sich in Zurückhaltung, doch der unter dem Druck der Politik gehorchten die Verfassungsschützer aufs Wort? und so klangen die Ergebnisse ihrer Recherchen plötzlich, aber auftragsgemäß vollkommen anders als zuvor?. Aus einem unerschöpflichen Zitatenschatz und aberwitzig viele unappetitliche Details über die Machenschaften der NPD? wurde eine nie da gewesene Bedrohung unserer Republik konstruiert. Aber wie es sich später herausstellen sollte, stammte dieses Konvolut zum erheblichen Teil aus der Feder von V-Männern, die zumindest zeitweise im Sold des VS standen. Durch das tölpelhafte Vorgehen eines Innenstaatssekretärs kam heraus, dass es sich bei einem der vor dem Bundesverfassungsgericht geladenen Kronzeugen? um einen zeitweisen Zuträger des VS handelte, nämlich um den dienstältesten V-Mann und Mitgründer der NPD, Wolfgang Frenz, dessen antisemitischen Ausfälle eine tragende Säule? in der Argumentation der Antragsteller waren. Damit kam der VS-Skandal ins Rollen, der die Enttarnung weiterer V-Männer mit sich brachte und an deren Ende die Entzauberung der NPD als vom VS aufgeblasene Phantompartei stand und damit das Platzen des Verbotverfahrens. Gössner urteilt scharf: Keine als extremistisch eingestufte Organisation dürfte so sehr von V-Leuten durchsetzt sein (gewesen) sein wie die NPD.? Für das Bundesverfassungsgericht sei die Grenzlinie zwischen VS und VS-unterwanderter NPD nur noch schwer auszumachen? gewesen.
Erfreulich ist an Gössners Arbeit, dass er die V-Mann-Problematik nicht aus einer moralisierenden, gesinnungsethischen Perspektive betrachtet, sondern übergeordnete, vor allem rechtsstaatliche Erwägungen in den Vordergrund stellt. So diskutiert er einerseits die zwischenmenschlichen Aspekte des Problems, wie zum Beispiel V-Männer mit der Angst vor Enttarnung und damit dem Verlust des sozialen Umfelds umgehen müssen, als auch welchen schwerwiegenden Eingriff in die Parteienfreiheit der Einsatz von V-Leuten darstellt.
Gössners Analyse legt jedenfalls keineswegs nahe, dass es sich bei der Einrichtung des VS-Mannes um zielgerichteten Beschaffungsextremismus? handelt: Ein bestimmender Einfluss kann allein schon mit der V-Mann-Eigenschaft, der Auftragserteilung durch den VS und der Honorierung der V-Mann-Tätigkeit erfolgen. Denn diese Faktoren können sich auf die Stellung und Arbeit des V-Mannes innerhalb der zu beobachtenden Organisation auswirken und diese entsprechend verändern. Im Zweifel tragen V-Leute dazu bei, politische Organisationen und ihre Mitglieder zu stabilisieren, zu finanzieren, zu radikalisieren, zu zersetzen, zu illegalisieren oder deren Arbeit zu behindern, schlussendlich, sie in Gefahr eines Verbotes zu bringen. Schon damit nehmen der V-Mann und sein Dienstherr politischen Einfluss auf das Beobachtungsobjekt.?
Ohne das Regime der DDR mit dem System der Bundesrepublik gleichsetzen zu wollen, aber es stellt sich die Frage, was den VS der Bundesrepublik in seinen Methoden eigentlich noch von seinem ostdeutschen Pendant qualitativ unterscheidet? In Anbetracht der zunehmenden Aufgaben des VS im äußerst sensiblen Operationsfeld des islamistischen Extremismus kann einem hiernach nur noch Angst und Bange werden, ob der VS in seiner jetzigen Verfassung überhaupt geeignet ist, mit dieser Bedrohung angemessen umzugehen.
Dr. Rolf Gössner, V-Leute des Verfassungsschutzes: Kriminelle im Dienst des Staates, Geheime Informanten, Preis: 12,90, Knaur ISBN: 3-426-77684-7
Weitere Informationen: www.rolf-goessner.de
##################
gruß
proxi
Optionen
1
Vorstandsmitglied zur NPD
Das Bundesvorstandsmitglied der Wahlalternative Arbeit und Soziale Gerechtigkeit (WASG), Andreas Wagner, will Mitglied der rechtsextremen NPD werden. "Die Parteiführung hat die Idee der WASG verraten und verkauft", sagte Wagner der "Leipziger Volkszeitung". "Ich werde in die NPD eintreten."
Die Parteiprogramme von WASG und NPD sind laut Wagner "an vielen Punkten ähnlich", Überschneidungen gebe es bei der Kritik an der Globalisierung sowie im Bereich Soziales. Wagner verwies zudem auf Äußerungen Oskar Lafontaines zu "Fremdarbeitern" in Deutschland. Bereits zuvor hatte die NPD-Fraktion im sächsischen Landtag einen Bericht der "Sächsischen Zeitung" bestätigt, wonach der 46 Jahre alte Wagner sozialpolitischer Berater der Rechtsextremen wird.
Der sächsische WASG-Landesvorstand beantragte umgehend den Ausschluss Wagners aus der Partei. An die Bundessschiedsstelle sei ein Eilantrag gestellt worden, sagte der Sprecher der WASG Sachsen, Enrico Stange. Bis zur Entscheidung sollten jegliche Mitgliedsrechte Wagners ruhen. "Sympathisanten der NPD haben bei uns keinen Platz." Wagner sei noch formal Mitglied des Bundesvorstandes, habe aber seit mehr als einem halben Jahr keinen Kontakt mehr zur Partei.
Der Sprecher des WASG-Bundesvorstandes, Björn Radke, sagte in Berlin, Wagner sei bereits seit über einem Jahr aus der Arbeit des Bundesvorstands ausgeschieden. Wegen Unterstützung der Linkspartei bei den Bundestagswahlen seien zwischen Wagner und allen anderen Vorstandsmitgliedern grundlegende Differenzen aufgetreten. Mit Rücksicht auf den Gesundheitszustand Wagners nach einer medizinischen Behandlung sei eine Klärung vorerst ausgesetzt worden.
Wagner selbst war für eine Stellungnahme nicht erreichbar. Nach NPD-Angaben will er sich an diesem Freitag in Dresden äußern. Wagner stammt aus Gelsenkirchen und lebt seit 1992 in Chemnitz. Nach eigenen Angaben war der gelernte Schriftsetzer in der früheren Industriegewerkschaft Druck und Papier aktiv und ist seit 1988 selbstständiger Handelsvertreter im Versicherungsaußendienst.
1
Das ist schon lange so festgeschrieben. Soweit ich weiss, hat der damalige Innenminister, Otto Schily, wohl gesagt, es bestehen keine Erkenntnisse, dass die NPD in Nationalsozialistischen Aktionen, oder gar Gewalttaten verwickelt sei.
Und wenn sie eine demokratische Partei ist, auf dem Boden unseres Grundgesetzes, dann ist es wohl die Pflicht eines jeden in unserem Staate, dieser Partei die gleichen Rechte zu kommen zu lassen, wie jeder anderen.
Sonst würden wir dohc hier genau anfangen, was wir kritisieren wollen, nämlich die Diskriminierung von anderen Meinungen und Minderheiten!