ist doch sehr nützlich solche Gesetzesgrundlagen zu kennen LOL,jedenfalls hab ichs in meinem Recht-Ordner gespeichert,der Moderator hat mal wieder keine Ahnung! ?(1) Soweit es für die Etikettierung von Rindfleisch und Rindfleischerzeugnissen und die damit im Zusammenhang stehende Rückverfolgung der Herkunft eines Rindes erforderlich ist, ist jeder Marktbeteiligte, ausgenommen Verbraucher im Sinne des § 6 Abs. 1 des Lebensmittel- und Bedarfsgegenständegeöetzes, berechtigt, Daten 1. nach den Rechtsakten der Europäischen Gemeinschaft im Anwendungsbereich des § 1 Abs. 1, die die Kennzeichnung und Registrierung von Rindern regeln, 2. nach der Viehverkehrsverordnung, 3. der Zuchtbescheinigung nach der Verordnung über Zuchtorganisationen, 4. der Schlachttierkennzeichnung nach der Fleischhygieneverordnung, 5. über die Einstufung von Schlachtkörpern in gesetzliche Handelsklassen nach der Verordnung über gesetzliche Handelsklassen für Rindfleisch sowie 6. nach der Rinder-und Scbafprämien-Verordnung zu erheben, zu verarbeiten und zu nutzen."
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