Hi flatus zu Deinem obigen Satz:
Einem fertigen Antikoerper kannst Du nicht mehr ansehen, wie er produziert wurde.
möchte ich noch kurz Stellung beziehen.
Bei einer Patentverletzungsfrage ist zum einen von Bedeutung, ob das verletztende Unternehmen ein positives Wissen vom patentierten Gegenstand haben konnte. Wenn wie hier Einspruchsverfahren laufen, kann man diese positive Wissen Morphosys unterstellen. Dann ist von Bedeutung, ob das von CAT patentierte Verfahren geeignet und dazu bestimmt ist solche Antikörper nach dem HuCAL Verfahren herzstellen, d.h. die Beiweislast läge bei Morphosys. Schließlich sei erwähnt, daß natürlich das gewerblich genutzte Erzeugnis eines Verfahrenspatents ebenfalls ein Verfahrenspatent verletzt.
Abschließend will ich darauf hinweisen, daß üblicherweise Unternehmen, die sich dem Vorwurf der potentiellen Patentverletztung ausgesetzt sehen, Gutachten anfertigen lassen, die das Gegenteil aufzeigen. Gerade wenn so etwas so in der Öffentlichkeit diskutiert wird, wie hier und damit unmittelbare Einflüsse auf den Aktienkurs möglich sind, böte sich ein Gutachten das aufzeigt, daß die genutzte HuCAL Technologie nicht unter CAT fällt an. Solange jedoch eine Vertrauensbasis zu den Aktionären besteht, kann man sich den Verzicht auf ein Gutachten offenbar leisten. Die Abwesenheit eines Gutachtens kann also so oder so gesehen werden.
Gruß furby
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