Heimatbörse Berlin
Hat das Unternehmen seine Aktien erstmals an der Börse Berlin in den Handel gebracht (Erstlisting), ist die Börse Berlin Heimatbörse. Werte, deren Erstlisting im Freiverkehr der Börse Berlin erfolgt ist, sind mit einem gelben Dreieck gekennzeichnet, da deutlich erleichterte Zulassungsvoraussetzungen und weniger strenge Folgepflichten gegenüber dem Regulierten Markt bestehen. Dies gilt insbesondere für die Publizitätspflichten. Die Anforderungen für einen Börsengang im Freiverkehr unterscheiden sich von Börse zu Börse. Hinzu kommt, dass, anders als im Regulierten Markt, im Freiverkehr kein gesetzlicher Prospekt-Zwang besteht. Die Gesellschaft kann ihre Aktien ohne Wertpapierprospekt an die Börsen bringen. Es genügt ein bei der Börse einzureichendes Exposé, das nicht veröffentlicht werden muss. Die Aktien dürfen in einem solchen Fall jedoch nicht öffentlich angeboten werden, eine aktive Werbung für die Zeichnung von Aktien ist gesetzeswidrig.
Aus einem Börsengang im Freiverkehr (mit oder ohne Wertpapierprospekt), entstehen für den Emittenten keine kapitalmarktrechtlichen Verpflichtungen, es gelten nur die allgemeinen Pflichten von Aktiengesellschaften aus dem Handelsgesetzbuch und dem Aktiengesetz. Daraus ergibt sich lediglich die Pflicht den Jahresabschluss im elektronischen Unternehmensregister zu veröffentlichen.
Für sämtliche Gesellschaften, die ihr Erstlisting im Freiverkehr der Börse Berlin seit November 2012 begangen haben, bestehen seit November 2012 strengere Anforderungen. Anleger sollten sich unbedingt vor ihrer Investment-Entscheidung hierüber informieren, insbesondere im Dokument "Geschäftsbedingungen für den Freiverkehr", S. 3ff. Eine Kurz-Zusammenfassung der an der Börse Berlin geltenden Zulassungsvoraussetzungen und Folgepflichten für Unternehmen mit Erstlisting seit November 2012 steht hier zum Download bereit: Erstlisting von Aktien im Freiverkehr der Börse Berlin.
Werte im Freiverkehr mit Heimatbörse Berlin sind oft markteng, d. h. sie werden häufig nur wenig gehandelt. Bereits geringe Umsätze können daher zu Kursausschlägen nach oben oder unten führen. Diese aus dem geringen Handel resultierende hohe Volatilität kann unter Umständen von unseriösen Marktteilnehmern zur Kursmanipulation missbraucht werden. Im Falle des Verdachts der Kursmanipulation wird die Börse Berlin umgehend Maßnahmen zum Schutz der Anleger ergreifen. Diese können von einer Aussetzung vom Handel bis hin zum Delisting des Wertpapiers reichen.
Eine Investition in diese Gesellschaften ist nur für Investoren geeignet, die Risiken verstehen und auch tragen können.