Delisting von IN-motion bis zur Entscheidung des Arbitration Panels ausgesetzt
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Delisting von IN-motion bis zur Entscheidung des Arbitration Panels ausgesetzt
Frankfurt am Main, den 18. April 2002 - Aufgrund intensiver Verhandlungen mit der Deutschen Börse AG wurde heute der Vollzug der getroffenen Entscheidung über das Delisting der IN-motion AG movie & TV productions bis zum Abschluss des Verfahrens vor dem Primary Markets Arbitration Panel ausgesetzt. Folglich werden die Aktien der Gesellschaft auch über den 28. April 2002 hinaus am Neuen Markt gehandelt, bis eine Entscheidung des Arbitration Panels ergangen ist. Ein Termin für das Panelverfahren steht noch nicht fest.
Des Weiteren wird die IN-motion AG alle ihr zur Verfügung stehenden rechtlichen Maßnahmen ergreifen, um den Verbleib am Neuen Markt zu sichern. Deshalb behält sich die IN-motion AG die vollständige Ausschöpfung des ordentlichen Rechtswegs, auch über die Entscheidung des Arbitration Panels hinaus, vor.
Ende der Ad-hoc-Mitteilung (c)DGAP 18.04.2002
WKN: 622380; ISIN: DE0006223803; Index: Notiert: Neuer Markt in Frankfurt; Freiverkehr in Berlin, Bremen, Düsseldorf, Hamburg, Hannover, München und Stuttgart
18. April 2002, 22:30
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