das durchaus abwertend sein darf, und Beleidigung zu unterscheiden.
bb, den Metamods und Ariva im allgemeinen empfehle ich, sich die Berichterstattung über das aktuelle Urteil im Streit René Weller gegen Jauch zu Gemüte zu führen. Ein kurzer Bericht dazu findet sich z.B. in der heutigen FAZ auf Seite 38 rechts unten:
Weller sah sich in seiner Ehre verletzt, weil er von Jauch als jemand geschildert wurde, der andauernd im Knast gesessen habe.
Kernsätze des Urteils laut FAZ: Das Gericht hielt fest, Jauchs Äußerung sei als Werturteil von der Meinungsfreiheit gedeckt .... Auch als Tatsachenbehauptung müsse er Jauchs Äußerung hinnehmen. Eine Revision zum BGH wurde nicht zugelassen.
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