wenn ich Dich missverstanden habe sollte,dann liegt es auch an Deiner Darstellung.Du bist zwar seltener "an Board";ich gehe gleich wohl davon aus,dass Dir die Diskussionsmuster der letzten Tage zu diesem Thema nicht entgangen sind.
Deine Schreibprobleme sind von Anfang an offenkundig.Ich habe und werde mich darüber nicht lustig machen.Wenn mein Thread zur Keilschrift so "rüber kam",sorry.War auch missverständlich,wenn ich jetz darüber nachdenke.
Zu Friedmann noch kurz meine Meinung:
Über Friedmann kann man geteilter Meinung sein,ich verstehe es,wenn man ihn total ablehnt.Aber als Person!Dass er Jude ist,übrigens Deutscher und nicht Israeli,hat mit den Kokainvorwürfen nichts zu tun.Bislang wurde z.B. Stoiber auch nicht wegen seines Katholizismus angegriffen.
Das Strafverfahren selbst,und ad spreche ich als Rechtsanwalt,ist kaffkaesk.Im Prinzip hat die StA kein sicheres Beweismittel-für eine strafbare Handlung!Warum? Verbrauch(Konsum)von Kokain ist nicht strafbar.Weitergabe schon,aber -ohne Polemik-die Glaubhaftigkeit der ukrainischen Zeugin muss schon gerichtlich festgestellt werden.Wir haben hier in Berlin Vergfahren aus dem Drogen-,Prostitutions-und Erpressungsspektrum,da sind "Zeugenaussagen"oft zu hinterfragen.So,und diese Zeugin hat auch noch "weisses" Pulver bei Friedmann auf dem Hotelzimmer gesehen.Grosse Mengen,2 bis 4 Gramm!Ob es Kokain war,ob die Zeugin überhaupt bei Friedmann weilte und ob dieser es ihr tatsäclich angeboten hat(so die StA)ist m.E sehr fraglich.
Dann zum Reinheitsgehalt des "weissen"Pulvers.Die StA hat`s geschätzt!Donnerwetter,da freue ich mich aber auf eine etwaige mündliche Verhandluung.
Zu allerletzt:Angeblich gibt es ein Video,mit Friedmann und den Dirnen.Das wurde doch sicher nicht aus zeithistorischen Gründen hergestellt,oder?Die wollten Friedmann erpressen oder Kohle damit machen durch Verkauf an Dritte,damit diese Friedmann desavouieren konnten.Derartige Fallkonstellationen schmecken förmlich nach "Verwertungsverbot".
Wenn die StA jetzt,wie von mir schon vor einigen Tagen dargestellt,zurückrudert,dann ist wenig Fleisch am Knochen.Strafbefehlsverfahren sind AMTSRICHTER-Angelegenheit.Nicht Schöffengericht oder gar Strafkammer,nein Amtsrichter. Ausserdem ist das Strafbefehlsverfahren ein geschickter Schachzug.Wenn es so kommt,müsste Friedmann Einspruch einlegen und eine Hauptverhandlung "ertragen".Andernfalls,bei Akzeptanz des Strafbefehls wäre das verfahren ohne Hauptverhandlung erledigt.Sicher eine schwierige Entscheidung für Friedmann.Möglicherweise Freispruch oder Einstellung mit "Grossberichterstattung"versus "Geldstrafe"ohne "Grossberichterstattung.
Deshalb vermute ich ,dass die Verteidigung eine hohe Summe als Geldbusse anbieten wird,mehr als die mögliche Geldstrafe,um über § 153 a StPO die Einstellung des Verfahrens zu erreichen.
Von daher sind und waren Deine "10 Jahre" in dem Ausgangsthread einfach genauso dumm,wie ein Kursziel für-meinetwegen Infineon von 100,--Euro!
Alles klar? Ciao B.L.
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