...die Entscheidung gefällt, ob die Besitzer der alten Aktien (teilweise Aktionäre und somit Investoren der 1. Stunde) künftig nicht nur die Aktien nicht mehr handeln können (zunächst in Frankfurt), sondern sie werden, bei entsprechendem Beschluss, auch finanziell im Rahmen der für die Vorzugsaktien ggf. künftig ausgeschütteten Vorzugsdividende benachteiligt...
Spannend, spannend, was man da mit einem Personenkreis macht, der ca. 25% Anteil am Unternehmen hält...
Noch spannender - diese werden, wenn keine weiteren Entscheidungen getroffen werden, ggf. nicht in die Lage versetzt, ihre Aktien noch zu tauschen. Das würde bedeuten, Altaktionäre haben nicht die Möglichkeit an der Dividende zu partizipieren. Müssen solche Infos nicht VORHER rausgehen, bevor jemand dazu aufgefordert wird, zur Wandlung einzureichen?
|