Mietnomaden-Thread

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neuester Beitrag: 28.07.11 00:10
eröffnet am: 12.10.09 18:38 von: acker Anzahl Beiträge: 146
neuester Beitrag: 28.07.11 00:10 von: acker Leser gesamt: 25511
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13.10.09 10:42
1

17202 Postings, 6532 Tage MinespecLöschung


Moderation
Zeitpunkt: 15.10.09 15:15
Aktion: Löschung des Beitrages
Kommentar: beleidigend

 

 

13.10.09 10:43
1

179550 Postings, 8456 Tage GrinchMit den geringen Ausnahmen kann er nur mich meinen

!
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Where do gangsters go when they die?

We don´t go to heaven where the angels fly!

13.10.09 11:13

29429 Postings, 6983 Tage sacrificerausprügeln und gut is

was daran ausgerechnet witzig sein soll wird mir irgendwie nicht ganz klar
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13.10.09 11:16
1

1847 Postings, 7468 Tage Meier@sacrifice: das ist alles andere als witzig.

Die Mietnomaden treiben den Vermieter zu solchen Mitteln und wundern sich im Nachhinein noch über eine solche Selbstjustiz.
Wie heisst es doch: Wie man in den Wald hineinruft schallt es heraus.  

13.10.09 11:19
1

29429 Postings, 6983 Tage sacrificeja, absolut verständlich

und wenn die Absichten erkennbar sind, dass der nicht zahlen will, dann kann man sich den Weg zum Gericht auch sparen. Einfach das vorgefertigte Schriftstück mitnehmen, vorbei gehen und dafür sorgen, dass die Unterschrift kommt. Wenn die Gesetze nicht funktionieren muss man eben nachhelfen
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13.10.09 11:20

179550 Postings, 8456 Tage GrinchJau Sac, dann vertröstet er dich auf den nächsten

Tag und wenn du dann wieder kommst stehen die Jungs in Grün bereit...

Dann haste ne Anzeige wegen Nötigung!

HERZLICHEN GLÜCKWUNSCH!!!
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13.10.09 11:21

7774 Postings, 5601 Tage Fischbroetchensacrifice

ja genau, da so was auch anerkannt wird. Wenn bedarf es eine Notarielle Vereinbarung und die mit Zwang zu bekommen hahahahahah
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13.10.09 11:23
4

16600 Postings, 8171 Tage MadChartDas Problem mit den vorgefertigten

Schriftstücken ist, dass es solchen Leuten eben scheißegal ist, was auf irgendwelchen Verträgen steht. Das Problem ist ja auch nicht, die Spacken früher oder später zwangsräumen zu lassen. Nur verhindern unsere Gesetze eine rasche Räumung, wenn der Mieter sich auskennt. Sehr beliebt ist zum Beispiel, immer wieder mal wieder kleinere Beträge zwischendurch zu bezahlen, das verzögert die mögliche Räumung ganz erheblich.

13.10.09 11:26
2

15373 Postings, 6004 Tage king charlesim Übrigen

mieten Mienomadden keine Wohnungen sondern Häuser
ist immer wieder in der Presse zu beobachten

warum? Geld spielt keine Rolle zahlen ja eh nicht
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Grüsse King-charles

13.10.09 11:27
2

7360 Postings, 6376 Tage relaxedVermieter sind unanständige Menschen,

die mit ihrem Kapital Rendite erzeilen wollen, anstatt es der Solidargemeinschaft zu übereignen. Pfui! ;-))  

13.10.09 11:32

29429 Postings, 6983 Tage sacrificenix mit Notar

auf dem Papier muss, grob zusammengefasst, draufstehen, dass der Vermieter das Gebäude zum Datum x verlässt und das mit seiner Unterschrift bestätigt. Auch nix mit dem nächsten Tag, oder nem Notar. Wozu?
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13.10.09 11:34
4

36845 Postings, 7740 Tage TaliskerWürde ich sofort unterschreiben,

und als Datum den gleichen Tag einsetzen. Habe ungern meinen Vermieter dauerhaft im Haus.
Gruß
Talisker
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13.10.09 11:36

29429 Postings, 6983 Tage sacrificeach ja, Mieter *g*

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13.10.09 11:42
2

36845 Postings, 7740 Tage Taliskersac,

wenn ich schon Mietnomaden am Arsch hätte, wäre das letzte, was ich noch dazu gebrauchen kann, ne Anzeige wegen Nötigung bzw. Gewaltanwendung.
Es gibt bessere Arten, sein Geld zu verdienen, als zu vermieten.

n1608, in einer handschriftlichen Zusatzvereinbarung, von beiden Parteien unterschrieben, ist sehr viel mehr möglich als im normalen Standardmietvertrag. Da werden plötzlich Klauseln gültig, die es sonst nicht sind. Und ich bin doch nicht bescheuert und pokere auf Sittenwidrigkeit. Ich bin bis jetzt ganz gut ohne Anwalt/Prozess durchs Leben gekommen, dabei soll es auch bleiben, auf den Quatsch habe ich keine Lust. Es gibt noch andere Mietobjekte, in einem sitze ich gerade.
Wie Murph schon anmerkte, wenn zwischen Mieter und Vermieter keine Vertrauensbasis besteht, sollte man es gleich lassen.
Gruß
Talisker
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13.10.09 11:49
3

15373 Postings, 6004 Tage king charles@sacrifice:

du kannst eine Wohnung auch auf bestimmte Zeit vermieten

nur gibt es hier ganz klare Regeln

§ 575 BGB

Zeitmietvertrag(1) Ein Mietverhältnis kann auf bestimmte Zeit eingegangen werden, wenn der Vermieter nach Ablauf der Mietzeit

1.  die Räume als Wohnung für sich, seine Familienangehörigen oder Angehörige seines Haushalts nutzen will,
2.  in zulässiger Weise die Räume beseitigen oder so wesentlich verändern oder instand setzen will, dass die Maßnahmen durch eine Fortsetzung des Mietverhältnisses erheblich erschwert würden, oder
3.  die Räume an einen zur Dienstleistung Verpflichteten vermieten will

und er dem Mieter den Grund der Befristung bei Vertragsschluss schriftlich mitteilt. Anderenfalls gilt das Mietverhältnis als auf unbestimmte Zeit abgeschlossen.

(2) Der Mieter kann vom Vermieter frühestens vier Monate vor Ablauf der Befristung verlangen, dass dieser ihm binnen eines Monats mitteilt, ob der Befristungsgrund noch besteht. Erfolgt die Mitteilung später, so kann der Mieter eine Verlängerung des Mietverhältnisses um den Zeitraum der Verspätung verlangen.

(3) Tritt der Grund der Befristung erst später ein, so kann der Mieter eine Verlängerung des Mietverhältnisses um einen entsprechenden Zeitraum verlangen. Entfällt der Grund, so kann der Mieter eine Verlängerung auf unbestimmte Zeit verlangen. Die Beweislast für den Eintritt des Befristungsgrundes und die Dauer der Verzögerung trifft den Vermieter.

(4) Eine zum Nachteil des Mieters abweichende Vereinbarung ist unwirksam.
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Grüsse King-charles

13.10.09 11:51
2

5123 Postings, 5746 Tage deadlineBeamte und Beamte ist ein großer Unterschied...

die, die ab Mittags frei haben nimmt man besser nicht, genug schlechte Erfahrung gemacht.

Weiblich mit Doppelnamen, no go  

13.10.09 11:58

15373 Postings, 6004 Tage king charles§ 575

genau

aus der Waldorfschule

war sehr anstregend den Namen zu tanzen
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Grüsse King-charles

13.10.09 11:58

29429 Postings, 6983 Tage sacrificeVertrauensbasis is so ne Sache

man kann Vertrauen ganz schnell herstellen indem man seriös rüberkommt, super freundlich ist. Dann kanns aber bei der ersten Zahlung gleich mit ner Anzahlung losgehen, glaub McBock meinte das.

So ein bisschen Nötigung is nicht die Welt, auch vor Gericht nicht. Schon gar nicht unter solchen Umständen. Also mir wärs egal jedenfalls, als VERmieter^^
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13.10.09 11:58
2

69033 Postings, 7692 Tage BarCodeAuf rückständige Mietzahlungen

kann man einen Titel erwirken. Ist wesentlich einfacher als ne Räumungsklage.
Mit dem Titel hat man Zugriff auf die Konten des Mieters. Wenn da erstmal ein Pfändungsbeschluss da ist, sind sie meist kompromissbereit. Außerdem ist man dann auch eher im Klaren, ob wirklich kein Geld da ist oder ob man betrogen wird.
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"Wo die Verfügungsgewalt über Eigentum an Produktionsmitteln
zu Herrschaft über Menschen führt, ist ihre demokratische Kontrolle durch Mitbestimmung geboten."
Aus dem FDP-Programm von 1972

13.10.09 12:00
1

5123 Postings, 5746 Tage deadlinebitte nicht falsch verstehen,

o.g. sind normalerweise keine Mietnormaden, jedoch ewige Nörgler, und Nebenkostennichtzahler

nichts als Frust und Ärger  

13.10.09 12:03
3

15373 Postings, 6004 Tage king charleskann man einen Titel erwirken

ich lach mich schlapp

das beeindruckt nicht

du mußt klagen und das kann bis zu zwei Jahre dauern und der Vermieter zahlt alles

ubrigens verlangg der GV ebei Räumung einen Vorschuß von mind. 3000 EUR (vom Vermieter)
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Grüsse King-charles

13.10.09 12:04
1

Clubmitglied, 61608 Postings, 5804 Tage BigSpender@minespec

Du hast den Schuss wohl auch nicht gehört, was?

"Hand abhacken bei Diebstahl"?? Und was machst du dann mit einem Bankräuber? An die Wand stellen?

Ich bin zwar auch für härtere Strafen für manche Vergehen, aber deine Vorschläge verletzen in höchstem Maße die Grundrechte eines Menschen! Außerdem ist es bewiesen, daß selbst in Ländern , wo die Todesstrafe verhängt wird, die Kriminalität teilweise recht hoch ist!
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Glauben setzt  Hoffnung voraus. Nur leider wird diese Voraussetzung selten erfüllt!

13.10.09 12:05
1

17202 Postings, 6532 Tage MinespecKing Charles hat Recht ..endlich ein Profi

13.10.09 12:08

69033 Postings, 7692 Tage BarCodeHm.

Der Vermieterverein sieht das aber ähnlich...

http://www.openpr.de/news/205543/...r-gegen-Mietnomaden-vorgehen.html
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13.10.09 12:10

24187 Postings, 7774 Tage harry74nrwSchutz vor MN ?

Hallo Zusammen,

2 Erfahrungen aus meiner Vergangenheit belegen einen Schutz gibt es nicht,

man kann sich Belege liefern lassen (Gehaltsnachweise ect.., Auszug Creditreform)

es kommt doch anders....

das einzige was einem da noch zusätzlich helfen sollte , referenzen von mind. 1 Vorvermieter

(war der nur froh ihn los zu sein oder.....)
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Kurse Daten Fakten

http://harry74nrw.npage.de/gold_66272077.html

Wer Rechtschreibfehler findet, der darf diese gerne behalten

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