Meier
: @sacrifice: das ist alles andere als witzig.
Die Mietnomaden treiben den Vermieter zu solchen Mitteln und wundern sich im Nachhinein noch über eine solche Selbstjustiz. Wie heisst es doch: Wie man in den Wald hineinruft schallt es heraus.
und wenn die Absichten erkennbar sind, dass der nicht zahlen will, dann kann man sich den Weg zum Gericht auch sparen. Einfach das vorgefertigte Schriftstück mitnehmen, vorbei gehen und dafür sorgen, dass die Unterschrift kommt. Wenn die Gesetze nicht funktionieren muss man eben nachhelfen
Schriftstücken ist, dass es solchen Leuten eben scheißegal ist, was auf irgendwelchen Verträgen steht. Das Problem ist ja auch nicht, die Spacken früher oder später zwangsräumen zu lassen. Nur verhindern unsere Gesetze eine rasche Räumung, wenn der Mieter sich auskennt. Sehr beliebt ist zum Beispiel, immer wieder mal wieder kleinere Beträge zwischendurch zu bezahlen, das verzögert die mögliche Räumung ganz erheblich.
auf dem Papier muss, grob zusammengefasst, draufstehen, dass der Vermieter das Gebäude zum Datum x verlässt und das mit seiner Unterschrift bestätigt. Auch nix mit dem nächsten Tag, oder nem Notar. Wozu?
wenn ich schon Mietnomaden am Arsch hätte, wäre das letzte, was ich noch dazu gebrauchen kann, ne Anzeige wegen Nötigung bzw. Gewaltanwendung. Es gibt bessere Arten, sein Geld zu verdienen, als zu vermieten.
n1608, in einer handschriftlichen Zusatzvereinbarung, von beiden Parteien unterschrieben, ist sehr viel mehr möglich als im normalen Standardmietvertrag. Da werden plötzlich Klauseln gültig, die es sonst nicht sind. Und ich bin doch nicht bescheuert und pokere auf Sittenwidrigkeit. Ich bin bis jetzt ganz gut ohne Anwalt/Prozess durchs Leben gekommen, dabei soll es auch bleiben, auf den Quatsch habe ich keine Lust. Es gibt noch andere Mietobjekte, in einem sitze ich gerade. Wie Murph schon anmerkte, wenn zwischen Mieter und Vermieter keine Vertrauensbasis besteht, sollte man es gleich lassen. Gruß Talisker
----------- Ist doch klarund alle die wir sind frei, Liberal und tolerant und alle die XX wählen sind doof!
du kannst eine Wohnung auch auf bestimmte Zeit vermieten
nur gibt es hier ganz klare Regeln
§ 575 BGB
Zeitmietvertrag(1) Ein Mietverhältnis kann auf bestimmte Zeit eingegangen werden, wenn der Vermieter nach Ablauf der Mietzeit
1. die Räume als Wohnung für sich, seine Familienangehörigen oder Angehörige seines Haushalts nutzen will, 2. in zulässiger Weise die Räume beseitigen oder so wesentlich verändern oder instand setzen will, dass die Maßnahmen durch eine Fortsetzung des Mietverhältnisses erheblich erschwert würden, oder 3. die Räume an einen zur Dienstleistung Verpflichteten vermieten will
und er dem Mieter den Grund der Befristung bei Vertragsschluss schriftlich mitteilt. Anderenfalls gilt das Mietverhältnis als auf unbestimmte Zeit abgeschlossen.
(2) Der Mieter kann vom Vermieter frühestens vier Monate vor Ablauf der Befristung verlangen, dass dieser ihm binnen eines Monats mitteilt, ob der Befristungsgrund noch besteht. Erfolgt die Mitteilung später, so kann der Mieter eine Verlängerung des Mietverhältnisses um den Zeitraum der Verspätung verlangen.
(3) Tritt der Grund der Befristung erst später ein, so kann der Mieter eine Verlängerung des Mietverhältnisses um einen entsprechenden Zeitraum verlangen. Entfällt der Grund, so kann der Mieter eine Verlängerung auf unbestimmte Zeit verlangen. Die Beweislast für den Eintritt des Befristungsgrundes und die Dauer der Verzögerung trifft den Vermieter.
(4) Eine zum Nachteil des Mieters abweichende Vereinbarung ist unwirksam.
man kann Vertrauen ganz schnell herstellen indem man seriös rüberkommt, super freundlich ist. Dann kanns aber bei der ersten Zahlung gleich mit ner Anzahlung losgehen, glaub McBock meinte das.
So ein bisschen Nötigung is nicht die Welt, auch vor Gericht nicht. Schon gar nicht unter solchen Umständen. Also mir wärs egal jedenfalls, als VERmieter^^
kann man einen Titel erwirken. Ist wesentlich einfacher als ne Räumungsklage. Mit dem Titel hat man Zugriff auf die Konten des Mieters. Wenn da erstmal ein Pfändungsbeschluss da ist, sind sie meist kompromissbereit. Außerdem ist man dann auch eher im Klaren, ob wirklich kein Geld da ist oder ob man betrogen wird.
----------- "Wo die Verfügungsgewalt über Eigentum an Produktionsmitteln zu Herrschaft über Menschen führt, ist ihre demokratische Kontrolle durch Mitbestimmung geboten." Aus dem FDP-Programm von 1972
"Hand abhacken bei Diebstahl"?? Und was machst du dann mit einem Bankräuber? An die Wand stellen?
Ich bin zwar auch für härtere Strafen für manche Vergehen, aber deine Vorschläge verletzen in höchstem Maße die Grundrechte eines Menschen! Außerdem ist es bewiesen, daß selbst in Ländern , wo die Todesstrafe verhängt wird, die Kriminalität teilweise recht hoch ist!
----------- Glauben setzt Hoffnung voraus. Nur leider wird diese Voraussetzung selten erfüllt!
----------- "Wo die Verfügungsgewalt über Eigentum an Produktionsmitteln zu Herrschaft über Menschen führt, ist ihre demokratische Kontrolle durch Mitbestimmung geboten." Aus dem FDP-Programm von 1972