da gegen die EU-Verordnung verstoßend. Ruhe bewahren: Die schriftlichen Äußerungen der Bundesbank, daß es auch ohne Ausnahmegenehmigung (Jetzt Allgemeingenehmigung) keinen Grund gab, die Tausch- und Übertragungsanträge über 18 Monate unbearbeitet zu lassen, wird vor Gericht zusammen mit unseren dokumentieren Aufträgen, die wir rechtzeitig, d.h. ohne schuldhaftes Zögern, gestellt haben, den Sachverhalt unanfechbar machen. ING und consors haben den Verzug der Übertragung verschuldet. Aktien sind Sachen, es gilt Sachenrecht. Wir haben Anspruch auf die Sachen. Consors, ING und co müssen sie beibringen und uns verschaffen! Auch wenn sie das viel kostet, beispielsweise über Treuhandpartner in neutralen Ländern. Gelingt ihnen das nicht, dann wird bei Gattungsschulden der geldwerte Schaden zu ermitteln sein. Klar, der Rechtsweg dauert, vielleicht viele Jahren. ABER, er wird für alle erfolgreich sein, die aktiv um den Umtausch und die Übertragung gekämpft haben. Ich bin bereit! Auf die Freaks, die uns derzeit regieren, sei gesch.... Übrigens: Was Mellonbank oder Citibank jetzt macht, ist völlig unerheblich. Sie hatten die Bücher offen, doch besagte deutsche Broker haben schuldhaft, d.h. vorsätzlich oder grob fahrlässig geschlafen.
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