Reuters Allianz unterliegt in Rechtsstreit um World Trade Center Mittwoch 29. Januar 2003, 23:59 Uhr Aktienkurse Allianz AG Holding 840400.DE 75.27 +0.75 Swiss Reinsurance Co... RUKZn.VX 84.55 +0.45 New York, 29. Jan (Reuters) - Der Versicherungskonzern Allianz AG (Xetra: 840400.DE - Nachrichten - Forum) hat im Rechtsstreit um Schadenszahlungen im Zusammenhang mit dem Anschlag auf das World Trade Center vor einem New Yorker Gericht einen Rückschlag erlitten. Richter John Martin entschied am Mittwoch, dass der Schaden nicht wie von der Allianz angestrebt als Einzelereignis gewertet werden könne. Der Pächter des World Trade Center, Larry Silverstein, streitet sich mit einer von der Schweizer Swiss Re angeführten Gruppe von rund 20 Versicherern, ob der Anschlag, bei dem am 11. September 2001 die beiden Zwillingstürme zerstört wurden, versicherungstechnisch als Einzelereignis zu werten sei. Bei einem Einzelschaden würden Silverstein 3,5 Milliarden Dollar von dem Versicherungskonsortium zustehen, bei zwei Schäden rund sieben Milliarden Dollar. Die Allianz hatte argumentiert, die Versicherungspolice sehe im Falle von "vorsätzlicher Unheilstiftung" und "Vandalismus" vor, dass mehrere Schäden innerhalb von 72 Stunden als Einzelschaden gelten.
Es sei unangemessen, den Anschlag, wie in der Versicherungspolice vorgesehen, als reine "Unheilstiftung" oder "Vandalismus" zu bezeichnen"", begründete der Richter seine Entscheidung. Die Auslegung der Sprache in einer Police müsse sich nach New Yorker Gesetz nach dem Grundsatz der allgemeinen Verständlichkeit richten. "Da der Anschlag auf das World Trade Center größere Verluste an Menschen und Gegenständen zur Folge hatten als der Angriff auf Pearl Harbor, ist es gleichermaßen unangemessen, ihn als vorsätzliche Stiftung von Unheil oder Vandalismus zu beschreiben", sagte er
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