Einkünfte aus "Spekualtionsgeschäften" (privaten Veräußerungsgeschäften) nur noch 999 DM. Dies hat zur Folge, dass rückwirkend die steuerpflichtigen Einkünfte in Höhe von 2.000 DM aufgrund der Freigrenze von 999,99 DM steuerfrei werden. Dies wiederum hat zur Folge, dass noch ein paar Mark Einkommensteuer erstattet werden. DarkKnight hat mit der Frage der Steuerart vollkommen Recht, da bei Gewerbesteuer (Gewerbliche Einkünfte) und bei der Körperschaftsteuer keine Freigrenzen von 999 DM vorliegen. Bei beiden Steuerarten (GewSt und KSt)handelt es sich um gewerbliche Einkünfte, was wiederum zur Folge hat, dass Ver- luste aus Aktienhandel innerhalb der Einkunftsart und auch mit anderen Einkünften verrechnet werden können.
Gruß MisterX
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