.......... vielen Bonusaktien im Verhältnis 10:8 (2.544 Stück) sowie Aktien im Rahmen einer Kapitalerhöhung aus Gesellschaftsmitteln im Verhältnis 10:12 (3.816 Stück). Die Zuteilung der Bonusaktien ist steuerpflichtig, da diese steuerrechtlich als Sachdividende gelten. Im Rahmen der Zuteilung wurde für die neuen Stücke der Kurs 130,10 HKD veröffentlicht, welcher auch die steuerliche Bemessungsgrundlage darstellt. Ihre Steuerbelastung berechnet sich wie folgt: 2.544 Bonusaktien x 130,10 HKD = 330.974,40 HKD zu einem Kurs von 8,9851 = 36.835,92 EUR steuerliche Bemessungsgrundlage. Auf den Betrag von 36.835,92 EUR haben Sie 9.715,47 EUR Steuern gezahlt. Die entsprechende Steuerbeilage haben wir Ihnen in Ihrem Online-Postfach bereitgestellt. Anders verhält es sich bei den 3.816 Aktien, die aus der Kapitalerhöhung aus Gesellschaftsmitteln stammen. Diese werden mit einem steuerlichen Bewertungskurs von 0,00 EUR eingebucht.
Ich habe also nun einen Split erlebt (Menge x 3 und Wert 1/3) und habe nichts davon, außer 10.000 Euro Steuern!! Veräußerungserlös abzüglich der Verkaufs- und Kapitalmaßnahmengebühr steuerpflichtig.
Falls Sie noch Fragen haben, erreichen Sie uns Montag bis Freitag von 8:00 bis 20:00 Uhr unter der Rufnummer 0211 - 900 20 333. Bitte halten Sie zur Legitimation Ihre 6-stellige
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