Curasan / Durch Beschluss der ordentlichen Hauptversammlung der curasan AG (nachfolgend die ?Gesellschaft?) vom 18. Juni 2013 wurde der Vorstand ermächtigt, mit Zustimmung des Aufsichtsrats das Grundkapital der Gesellschaft bis zum 17. Juni 2018 durch Ausgabe neuer Stückaktien gegen Bar- und/oder Sacheinlage einmalig oder mehrfach um bis zu EUR 3.648.733,00 zu erhöhen (das ?Genehmigte Kapital 2013?). Der Vorstand ist ermächtigt, mit Zustimmung des Aufsichtsrats den weiteren Inhalt der Aktienrechte und die Bedingungen der Aktienausgabe festzulegen. Das Genehmigte Kapital 2013 besteht noch in voller Höhe.
In Ausnutzung der vorstehend beschriebenen Ermächtigung hat der Vorstand der Gesellschaft am 1. Oktober 2014 mit Zustimmung des Aufsichtsrats von demselben Tag beschlossen, von der Ermächtigung gemäß § 4 Abs. 3 der Satzung der curasan AG (Genehmigtes Kapital 2013) vollständig Gebrauch zu machen und das Grundkapital der Gesellschaft von EUR 7.297.466,00 um bis zu EUR 3.648.733,00 durch Ausgabe von bis zu Stück 3.648.733 neuen, auf den Inhaber lautenden Stückaktien (mit einem rechnerischen Anteil am Grundkapital in Höhe von EUR 1,00 je Aktie) (die ?Neuen Aktien?) gegen Bareinlagen zu erhöhen. Der Vorstand hat mit Zustimmung des Aufsichtsrats den Ausgabebetrag der Neuen Aktien auf EUR 1,00 je Neuer Aktie festgelegt. Die Neuen Aktien sind ab dem 1. Januar 2014 gewinnberechtigt.
Im Rahmen der Kapitalerhöhung wird den Aktionären der curasan AG das gesetzliche Bezugsrecht als mittelbares Bezugsrecht gemäß § 186 Abs. 5 AktG eingeräumt. Die bis zu Stück 3.648.733 Neuen Aktien werden von der Baader Bank AG, Unterschleißheim, gezeichnet und mit der Verpflichtung übernommen, sie den Aktionären im Wege des mittelbaren Bezugsrechts im Verhältnis 2:1 zum Bezugspreis je Neuer Aktie zum Bezug anzubieten. Zwei alte Aktien berechtigen zum Bezug von einer Neuen Aktie. Wir machen hiermit unseren Aktionären das folgende Bezugsangebot bekannt:
Bezugsfrist, Bezugs- und Abwicklungsstelle
Die Aktionäre werden aufgefordert, ihr Bezugsrecht auf die Neuen Aktien zur Vermeidung des Ausschlusses von der Ausübung ihres Bezugsrechts in der Zeit vom 7. Oktober 2014 bis 21. Oktober 2014, 12:00 Uhr MESZ (jeweils einschließlich)
über ihre Depotbank bei der Baader Bank AG, Weihenstephaner Straße 4, 85716 Unterschleißheim, als Bezugs- und Abwicklungsstelle während der üblichen Geschäftszeiten auszuüben. Nicht fristgemäß ausgeübte Bezugsrechte verfallen und werden nach Ablauf der Bezugsfrist wertlos ausgebucht. Ein Ausgleich für nicht ausgeübte Bezugsrechte erfolgt nicht.
Bezugsverhältnis und Bezugspreis
Entsprechend dem Bezugsverhältnis von 2:1 kann auf jeweils zwei alte Aktien eine Neue Aktie zum Bezugspreis von EUR 1,10 je Neuer Aktie bezogen werden. Es kann jeweils immer nur eine Neue Aktie oder ein Vielfaches hiervon bezogen werden. Sollte sich aufgrund des Bezugsverhältnisses ein Bruchteil einer Neuen Aktie bei einem beziehenden Aktionär ergeben, verfällt der entsprechende Bruchteil und es wird auf die vorangehende volle Stückzahl abgerundet. Ein Überbezug ist nicht möglich.
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