Mox AG

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neuester Beitrag: 05.11.14 19:05
eröffnet am: 27.11.06 15:47 von: Einstein_ Anzahl Beiträge: 800
neuester Beitrag: 05.11.14 19:05 von: Rudini Leser gesamt: 210851
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03.09.14 14:55

31878 Postings, 5338 Tage tbhomyWarum wird der Kurs steigen?

Niemand kennt den Inhalt der "nächsten News"...  

03.09.14 20:15
1

1453 Postings, 4293 Tage uschiwsammler aktiv

wenn der genug hat gehts los.selber heute 5 k als test ins ask gestellt.die waren sofort weg.das geht schon seit tagen so.lasst euch nicht von tbkommy verunsichern.der ist planlos.  

04.09.14 08:52
1

31878 Postings, 5338 Tage tbhomyuschiw pusht hier bis die Balken brechen...

...und ist nervös wg. seinem Mox-Volumen im Depot. Daher macht er auch Informationen, die hier eingestellt werden und Meinungen Anderer mies, obwohl sie überhaupt keinen Einfluss auf den Kurs haben.

Wie kindisch... ;-)

Mal bitte Beleg für den "Sammler" Sehe ich nicht so...

 

04.09.14 08:57
1

31878 Postings, 5338 Tage tbhomyOb uschiw überhaupt weiss...

...was der Staatsanwalt so Alles veranlassen kann? Da wäre ich auch nervös, wenn ich investiert wäre.

 

04.09.14 17:14

2433 Postings, 4307 Tage Bob der Bobuschi =@ prooblemfan..

Sagt doch alles!*lach* Trottel eben! Sowie Aktienfan und wie sie alle heißen*lächel*.
Was will man von SD Lemminge erwarten...? Niveau? Bestimmt nicht! LOL!!  

05.09.14 10:47

31878 Postings, 5338 Tage tbhomyMox Telecom wird regelmäßig gepusht...

...daher in den Showroom. Sei wachsam, Adlerauge. ;-)  

05.09.14 10:56

31878 Postings, 5338 Tage tbhomyOb ein Anstieg wirklich gerechtfertigt ist?

Bei DER schlechten Presse?  

05.09.14 10:59

14 Postings, 3742 Tage FleiermanLos

Und ab geht's...Anleihe auch um rund rund 8% gestiegen. Mox Deals um über 100% in wenigen Tagen von 0,20 auf 0,40....  

05.09.14 11:03

31878 Postings, 5338 Tage tbhomyZumindest...

...können Einige lfd. 10% Kursgewinne mitnehmen im Auf und Ab. Cool...  

05.09.14 11:09
1

23 Postings, 3726 Tage Taifountbhomy

Seit wann entscheidet die Presse über die Gerechtfertigkeit von Aktienkurs? Selten so einen Blödsinn gelesen!!!  

05.09.14 11:09
1

23 Postings, 3726 Tage TaifounEs entscheidet einzig und allein DER MARKT

05.09.14 11:10

31878 Postings, 5338 Tage tbhomyAh eine neue ID...Taifoun...LOL

Die Presse nicht, aber der Inhalt. Selten so einen blödsinnigen Einwand gelesen!!!!  

05.09.14 11:12

31878 Postings, 5338 Tage tbhomyTaifoun

Da du nicht informiert bist, sei dir gesagt, dass hier evtl. NICHT der Markt entscheidet, sondern die Staatsanwaltschaft.

Lies dich mal ein, bitte. Danke.  

05.09.14 11:37

23 Postings, 3726 Tage TaifounMoment

Es liegt eine Anzeige vor, mehr nicht, richtig? Also wenn ich eine Strafanzeige gegen den Apple-Vorstand stelle entscheidet also auch die Staatsanwaltschaft über die Zukunft von Apple. Interessant.  

05.09.14 11:46

31878 Postings, 5338 Tage tbhomyTaifoun

Die Staatsanwaltschaft wird sich im Falle der Verdachtsbegründung nicht nur mit dem Management, sondern auch mit dem Sachwalter zusammen setzen müssen. Und auch dem zuständigen Insolvenzgericht wird ein Bericht zugestellt.

Was glaubst du, was dann der Aktienkurs von Mox Telecom so macht, sobald da etwas von durchsickert?  

05.09.14 11:58

31878 Postings, 5338 Tage tbhomyUnd falls du dich tiefer...

...mit dem Thema auseinander setzen willst, frag mal einen Anwalt für Aktienrecht, wie er die momentane Situation beurteilt.  

05.09.14 12:16

54 Postings, 4267 Tage guettiSanierungsplan

Hier die automatische Antwort von der AG auf meine Anfrage.

Also könnte sich die Tage etwas tun;-))




Sehr geehrte Damen und Herren,



vielen Dank für Ihre Nachricht!



Aufgrund der aktuellen Ereignisse erhalten wir zur Zeit viele Fragen zum Stand des Schutzschirmverfahrens, das unser Vorstand am 17. Juni beantragt hat.



Aktuell erarbeiten wir ein Sanierungskonzept. Die Sanierungschancen hängen von vielen Faktoren ab, die derzeit noch variabel sind. Eine tragfähige Einschätzung werden wir nach derzeitiger Planung erst mit der Bekanntgabe des Sanierungskonzeptes im September 2014 geben können.



Investoren, die Mox-Aktien oder unsere Unternehmensanleihe in ihren Portfolios haben, werden als Gläubiger nach Eröffnung des Insolvenzverfahrens über die weiteren Schritte informiert.



Bis dahin bitten wir um Ihr Verständnis, von weiteren Anfragen abzusehen und sich regelmäßig auf unserer Homepage www.mox.de zu informieren.



Vielen Dank!



Mit freundlichen Grüßen

Mox Telecom AG

Investor Relations  

05.09.14 12:25

31878 Postings, 5338 Tage tbhomyGläubiger...

"Investoren, die Mox-Aktien oder unsere Unternehmensanleihe in ihren Portfolios haben, werden als Gläubiger nach Eröffnung des Insolvenzverfahrens über die weiteren Schritte informiert."

 

06.09.14 17:59

31878 Postings, 5338 Tage tbhomyVerkauft...

...das große fruchtzucker-haltige Kernobst seine Mox?

Mund immer weit auf, auch hier auf Ariva. Dazu eine Ariva-Historie, die sich (nicht) gewaschen hat. Tja, wer so viele Fehler macht, wird Probleme mit seiner Rente bekommen. Vlt. findet sich für ihn aber bis dahin ein warmes Plätzchen. ;-)

Nochmals 10% möglich die kommende Woche? Oder wird das Auf und Ab bereits von einer richtungsweisenden Meldung unterbrochen?  

07.09.14 10:42
3

13642 Postings, 5555 Tage Raymond_Jamesspekulation, Mox sei bereits zahlungsunfähig ...

... steht auf schwachen füßen

sie stützt sich darauf, dass in der mitteilung vom 17.06.2014, http://www.dgap.de/dgap/News/corporate/...anyID=690&newsID=806205  , --im klammerzusatz--nur der § 270a InsO (vorläufiges eigenverwaltungsverfahren) zitiert wird, nicht auch --wie üblich--der § 270b InsO ("großes" schutzschirmverfahren)

das schutzschirmverfahren nach § 270b InsO setzt nach wortlaut und sinn der vorschrift voraus, dass zahlungsunfähigkeit noch nicht eingetreten ist, sondern nur droht (§ 18 InsO)

im fall Mox würde das bedeuten:

 Mox hat den antrag auf insolvenzeröffnung freiwillig gestellt (wenn zahlungsunfähigkeit nur droht, besteht noch keine insolvenzantragspflicht

 die in Q1/2014 fälligen zwei tranchen des schuldsscheindarlehens von zusammen ?14mio hat Mox zurückgezahlt (sonst wäre der weg über § 270b InsO wegen eingetretener zahlungsunfähigkeit versperrt gewesen, es wäre nur die vorläufige eigenverwaltung nach § 270a InsO geblieben)

 unwichtig ist in diesem zusammenhang, ob die banken ihre kredite schon gekündigt haben, denn schon die androhung der kündigung bedeutete für Mox, dass (im prognosezeitraum des § 18 Abs. 2 InsO) die zahlungsunfähigkeit drohte (BGH, Urteil vom 05.12.2013 - IX ZR 93/11); die angekündigte nicht-prolongation der kreditlinien eröffnete Mox den weg über § 270b InsO, http://atn-rechtsanwaelte.de/nachrichten/2014/02/...eit-einzubeziehen

 ohne den antrag auf insolvenzeröffnung hätte Mox riskiert, dass neukredite wegen vorsätzlicher gläubigerbenachteiligung (§ 133 InsO) anfechtbar wären, denn die kreditgeber (banken) wussten von der drohenden zahlungsunfähigkeit (§ 133 Abs. 1 Satz 2 InsO)

der wortlaut der mitteilung vom 17.06.2014 spricht eindeutig dafür, dass Mox nicht nur die eigenverwaltung nach § 270a InsO meinte, sondern das schutzschirmverfahren nach § 270b InsO (auch wenn der § 270b in der mitteilung nicht eigens zitiert ist), d.h., dass zahlungsfähigkeit noch nicht eingetreten ist, sondern erst drohte:
 an drei stellen der mitteilung ist von "drohender" zahlungsunfähigkeit die rede,
 ebenfalls dreimal vom "Schutzschirmverfahren"

 

07.09.14 20:13

13642 Postings, 5555 Tage Raymond_Jamesmacht bei Mox die eigenverwaltung einen sinn?

das schutzschirmverfahren des § 270b InsO ist eine besondere form der eigenverwaltung (§ 270 ff. InsO)

im gegensatz zur "regelinsolvenz", bei der verfügungs- und verwaltungsbefugnisse auf den insolvenzverwalter übergehen, ist die eigenverwaltung ein "verwalterloses" verfahren, d.h. Mox selbst übernimmt die aufgaben des insolvenzverwalters und ist (wie der insolvenzverwalterer) dem grundsatz der gäubigergleichbehandlung verpflichtet
ein sog. sachwalter (bei Mox der insolvenzexperte RA Piepenburg) überwacht die geschäftsführung und wirkt am sanierungskonzept und insolvenzplan mit 

vorteil der eigenverwaltung für Mox:
weniger aufwand und kosten; außergewöhnlicher handlungsfreiraum für sanierungspläne; Mox' erfahrungen werden genutzt; einarbeitungszeit des insolvenzverwalterteams entfällt

vorteile und risiken der eigenverwaltung für die gläubiger:
geringere verfahrenskosten, daher höhere quote; ein risiko für die gläubiger besteht darin, dass womöglich "der bock zum gärtner gemacht" wird, wenn der schuldner unzuverlässig ist (siehe z.B. Newsletter 1 der SdK zum fall Mox: http://www.sdk.org/assets/Glaeubigervertretung/...om-Newsletter-1.pdf  )

ich bin der meinung, dass das gesetzliche "angebot der selbstverwaltung" Mox einen anreiz bot, den antrag auf insolvenzeröffnung frühzeitig zu stellen (was die gesetzgeberische zielsetzung der eigenverwaltung ist) und selbst den konsens mit den wichtigsten gläubigern herzustellen; denn Mox kann durch die anordnung der eigenverwaltung damit rechnen, auch nach der verfahrenseröffnung nicht völlig aus der geschäftsführung verdrängt zu werden (vgl. Bundestagsdrucksache 12/2443, S. 223 li. sp. oben, http://dip21.bundestag.de/dip21/btd/12/024/1202443.pdf  ); als leitbild für die eigenverwaltung diente das US-amerikanische "Chapter-11"-verfahren, bei dem ebenfalls der schuldner die kontrolle über sein unternehmen behält, um dieses mithilfe eines planverfahrens zu sanieren

Mox hat die chance genutzt, dass seit dem 01.03.2012 bereits in der phase zwischen insolvenzantragstellung und eröffnung des insolvenzverfahrens die vorläufige eigenverwaltung (§ 270a InsO) bzw. ein schutzschirmverfahren (§ 270b InsO) angeordnet werden kann

 

08.09.14 08:14
2

13642 Postings, 5555 Tage Raymond_Jameswann treten die anleihegläubiger in aktion ?

wohl nicht mehr vor eröffnung des insolvenzverfahrens durch das gericht 

ein vorläufiger gläubigerausschuss ist vom gericht bisher nicht eingesetzt - auch nicht auf drängen der SdK ***
das gericht wird wohl erst das verfahren eröffnen
nach verfahrenseröffnung kann das gericht einen vorläufigen gläubigerausschusses noch bis zur ersten gläubigerversammlung einsetzen (§ 67 Abs. 1 InsO)

*** einsetzung eines vorläufigen gläubigerausschusses v o r  eröffnung des insolvenzverfahrens

"muss-ausschuss"

das insolvenzgericht wäre zur einsetzung, eines vorläufigen gläubigerausschusses gesetzlich verpflichtet, wenn Mox (die AG, nicht der konzern) 2013 zwei der drei folgenden schwellenwerte erreicht hat: ?4,84mio bilanzsumme, ?9,68mio umsatzerlöse, 50 arbeitnehmer (§ 22a Abs. 2, § 21 Abs. 2 Nr. 1a InsO, mittelgroße kapitalgesellschaft i.S.d § 267 Abs. 1 HGB)
2012 wies der einzelabschluss der AG umsatzerlöse von ?11,9mio aus; es ist also nicht sicher, ob Mox 2013 die ?9,68mio erreicht
die arbeitnehmerzahl von 50 dürfte Mox kaum erreichen: die AG (nicht konzern) beschäftigte 2012 43 mitarbeiter (einschließlich der vorstände und der mitarbeiter der niederlassung Sibiu/Rumänien)

"soll-ausschuss"

auch wenn Mox die schwellenwerte des "muss-ausschusses" nicht erreicht, soll das insolvenzgericht einen vorläufigen gläubigerausschuss einsetzen, wenn der schuldner (Mox) oder einer der gläubiger es beantragen und geeignete ausschussmitglieder benennen (§ 22a Abs. 2, § 21 Abs. 2 Nr. 1a InsO)
die SdK hat im fall Mox --bisher ohne erfolg-- einen solchen antrag gestellt und sich selbst als ausschussmitglied (vertreter der anleiheinhaber) ins spiel gebracht, http://www.sdk.org/assets/Glaeubigervertretung/...om-Newsletter-1.pdf   (die besetzung des ausschusses ist in das ermessen des insolvenzgerichts gestellt) 

 

08.09.14 21:25

14 Postings, 3742 Tage FleiermanWas denkt ihr...

wie wird sich der Kurs bei möglicher Meldung "Eröffnung des regulären Insolvenzverfahrens" entwickeln?  

09.09.14 10:46

31878 Postings, 5338 Tage tbhomyFalls die Eigenverwaltung scheitert,...

...was in der Praxis leider nicht so selten ist, steht das Unternehmen unter der Verwaltung eines Insolvenzverwalters. Und der wird sich die Gläubiger näher anschauen, als es momentan wohl Mox tut.

Und veräppelt wurde seitens Mox nun bereits ausreichend...

...da ist der Kurs dann wohl nur noch für eine Richtung gut. Steil abwärts... nmM. ;-)  

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