Es gibt wohl eiine
"Dreiundzwanzigste Verordnung zur Anpassung der Verordnungen zur Bekämpfung des Corona-Virus Vom 14. Dezember 2020"
Dort steht u. a.
c) Nach Abs. 2 wird als neuer Abs. 2a eingefügt: ?(2a) Die in Einrichtungen nach Abs. 1 Nr. 1 und 2 zur Betreuung und Unterbringung älterer und pflegebedürftiger Menschen tätigen Personen sind verpflichtet, eine regelmäßige, mindestens einmal pro Woche durch die Einrichtung auf Grundlage des einrichtungsbezogenen Schutzkonzeptes erfolgenden Virusdirektnachweis auf das Vorliegen einer Infektion mit SARS-CoV-2 einschließlich einer Abstrichnahme zur Gewinnung des Probenmaterials zu dulden. Die Einrichtung ist zur Dokumentation der durchgeführten Testungen verpflichtet.?
Leider nicht direkt über das Portal Hessen.de mithilfe der dort integrierten Suchfunktion verfügbar. Es wird da sicher einen Grund geben, warum man das verheimlichen möchte
Oha, was für einr Regierung wir haben, die Persönlichkeitsrechte der Bürger einfach mal so klammheimlich abschafft. Ohne Worte!!!!! Was kommt noch - Wahlen werden wegen Corona auf das Jahr 2040 verlegt? Deutschland mutiert immer mehr in Richtung Russland oder Türkei - meine Meinung! Ich halte das für sehr gefährlich.
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