mit solchen Argumenten lässt tief blicken. MRNA rechnet also selbst ernsthaft damit,Patente der Kläger nachweisbar vorsätzlich verletzt zu haben. Eine Lizenzgebühr und eine Gewinnbeteiligung lässt sich aber mit einem Erlaubnistatbestand "Kriegsrecht" nach meinem Rechtsverständnis nicht verhindern. ABUS macht alles richtig,so sieht es jedenfalls aus,wenn man den Berichten Glauben schenkt.
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