Quelle: www.filmconfect.com
Freitag, 03.08.2012
Einladung zur ordentlichen Generalversammlung am 28. Augsut 2012
Einladung zur ordentlichen Generalversammlung der Aktionäre Datum: Dienstag, 28. August 2012, 11.00 Uhr (Türöffnung um 10.45 Uhr) Ort: Notariat Riesbach, Kreuzstr 42, 8008 Zürich
A) Einladung
Eingeladen sind alle rechtmässigen Aktionäre der FilmConfect AG, die per 8. August 2012 Aktien der FilmConfect AG halten, die unbestritten und ausgewiesen sind.
B) Traktanden und Anträge
1. Begrüssung, Formelles (u.a. Feststellung Quorum, Bestimmung Stimmenzähler, Erklären des Stimm- und Wahlverfahrens, Bestimmen des Protokollführers)
2. Genehmigung des Protokolls der a.o.GV vom 5.1.2012Der Verwaltungsrat beantragt die Genehmigung des Protokolls
3. Vorlage des Jahresberichtes des Verwaltungsrats, der Jahresrechnung, des Berichtes der Revisionsstelle D&G WirtschaftsPrüfer AG für das Jahr 2011.
4. Genehmigung des Jahresberichtes und der Jahresrechnung Der Verwaltungsrat beantragt die Genehmigung aller unter Punkt 3. vorgelegten Unterlagen.
5. Entlastung des Verwaltungsrates (auch in der Funktion der Geschäftsleitung) Der Verwaltungsrat beantragt, dem Verwaltungsrat Entlastung zu erteilen.
6. Neuwahl in den Verwaltungsrat
Der Verwaltungsrat schlägt Herrn Martin Irnich, geb. 5.12.1957, deutscher Staatsangehöriger in Berlin, vor und beantragt die Wahl für eine weitere Amtszeit von einem Jahr.
7. Satzungsänderung zur Schaffung neuen genehmigten Kapitals
Der §9 der Statuten soll dahingehend hinzu gefügt werden, dass es dem Verwaltungsrat genehmigt ist, eine oder mehrere Kapitalerhöhungen bis zum 31.12.2014 durchzuführen um das Aktienkapital der Gesellschaft um bis zu 862.500 Aktien zu erhöhen: §9: „Der Verwaltungsrat ist ermächtigt, jederzeit bis zum 31.12.2014 das Aktienkapital der Gesellschaft um bis zu CHF 862.500,- durch Ausgabe von bis zu 862.500 neuen, auf den Inhaber lautenden Aktien der Gattung A mit einem Nennwert von CHF 1,00 je Aktie zu erhöhen. Das Aktienkapital ist voll zu liberieren. Erhöhungen in Teilbeträgen sind gestattet.
Der jeweilige Ausgabebetrag, die Art der Einlage, die Bedingungen der Bezugsrechtsausübung sowie der Zeitpunkt der Dividendenberechtigung werden vom Verwaltungsrat im Zeitpunkt der Ausgabe bestimmt. Nicht ausgeübte Bezugsrechte stehen zur Verfügung des Verwaltungsrates, der diese im Interesse der Gesellschaft verwendet.
Der Verwaltungsrat ist ermächtigt, das Bezugsrecht der Aktionäre aufzuheben und Dritten oder bestehenden Aktionären zuzuweisen, wenn die neuen Aktien für die Übernahme von Unternehmen durch Aktientausch, zur Finanzierung des Erwerbs von Unternehmen, Unternehmensteilen oder Beteiligungen oder von neuen Investitionsvorhaben der Gesellschaft, zwecks öffentlicher Aktienplatzierung auf den nationalen oder internationalen Kapitalmärkten oder zur Erweiterung des Aktionärskreises verwendet werden sollen.“.
8. Umwandlung in Vorzugsaktien
Es werden 5’651’900 Aktien der Gattung B) im Verhältnis 100:1 in 56.519 Aktien der Gattung A) umgewandelt. Dementsprechend soll sich §4Abs.1 der Statuten wie folgt ändern: §4 Abs 1:„Das Aktienkapital ist eingeteilt in 1’500’000 Inhaberaktien (Vorzugsaktien; Aktiengattung A) zu je CHF 1.-- und in 22’500’000 Inhaberaktien (Stammaktien; Aktiengattung B) zu je CHF 0,01."
9. Satzungsergänzung zum Erwerb eigener Aktien
Der § 4 der Statuten soll dahingehend ergänzt werden, dass die Gesellschaft berechtigt ist, eigene Aktien zu erwerben und zu halten. Der Verwaltungsrat schlägt vor, §4 der Statuten um folgenden Absatz zu ergänzen:
§4 Abs.3: „Die Gesellschaft ist berechtigt, bis zu 10% der eigenen Aktien zu erwerben und zu halten.“
10. Sitzverlegung
Der Verwaltungsrat beantragt, den Sitz des Unternehmens an die folgende Adresse zu verlegen: Badener Str. 555 in CH- 8048 Zürich
11. Verschiedenes
Bis heute liegen dem Verwaltungsrat keine Anträge vor. Anträge sind bis zum 22.8.2012 beim Unternehmen schriftlich einzureichen.
Zug, den 02.08.2012
Der Verwaltungsrat
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