Kafka
: Rebound-Battle: Unylon vs. Loginet (Ponaxis)
Bei der Unylon AG (WKN: 540857) und der Loginet3 AG (WKN: 694570; vormals: Ponaxis AG) handelt es sich meiner Meinung nach um erstklassische Reboundkandidaten. Beide Gesellschaften sind nicht insolvent und werden aktuell mit einer Markkapitalisierung von unter 200.000 Euro bewertet. Hier ein paar Facts zu beiden Kandidaten:
UNYLON AG (WKN: 540857)
Anzahl der ausgegebenen Aktien: 15.750.177
Festbesitz: 25% (Pongs & Zahn AG)
Kurs in Frankfurt: € 0,013
Marktsegment/Transparentlevel: Open Markt/Second Quotation Board
Die Mischung aus erfahrenen Tradern und dem Nachwuchs wird Unylon wie Uniprof hoch treiben. Wenn es so läuft wie bei Uniprof (0,015 auf 0,45) ja dann.. allen gute Penny Gewinne .
...hochtreiben. Das ist nicht fein. Trotz des immanenten Wunsches zur Befriedigung der Geldgier. Mancher Euro an der Börse fliesst auch von Allein. Ehrlich.
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der im Handelsregister des Amtsgerichts Hamburg unter HRB 83472 eingetragenen UNYLON AG, Albert-Einstein-Ring 5, 22761 Hamburg, gesetzlich vertreten durch den Vorstand Marcus Ernst, Falckweg 6, 22605 Hamburg sollen die nachträglich angemeldeten und noch nicht geprüften Forderungen im schriftlichen Verfahren geprüft werden (§ 177 InsO).
Termin zur Prüfung der angemeldeten Forderungen (Prüfungstermin) ist am Donnerstag, 13.11.2014, 09:25 Uhr, im Gebäude des Amtsgerichts Hamburg, Sievekingplatz 1, 20355 Hamburg, 4. Etage, Sitzungssaal B405.
Die Insolvenzgläubiger, die eine bisher nicht geprüfte Forderung angemeldet haben, der Insolvenzverwalter und die Schuldnerin werden zu diesem Termin geladen (§ 177 Abs. 3 InsO).
Die Tabelle mit den angemeldeten Forderungen und die Anmeldungsunterlagen werden spätestens ab dem zur Einsicht der Beteiligten auf der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts Hamburg, Zimmer Nr. B 413 niedergelegt.
Rechtsmittelbelehrung:
Gegen diesen Beschluss ist der Rechtsbehelf der Erinnerung gem. § 11 Abs. 2 RPflG gegeben. Sie steht jedem zu, dessen Rechte durch die Entscheidung beeinträchtigt sind. Die Erinnerung ist schriftlich in deutscher Sprache bei dem Amtsgericht Hamburg, Sievekingplatz 1, 20355 Hamburg einzulegen. Die Erinnerung kann auch zur Niederschrift der Geschäftsstelle eines jeden Amtsgerichts abgegeben werden und soll begründet werden.
Die Erinnerung muss binnen einer Frist von zwei Wochen bei dem zuständigen Amtsgericht Hamburg eingegangen sein. Das gilt auch dann, wenn die Erinnerung zur Niederschrift der Geschäftsstelle eines anderen als dem nach dieser Belehrung zuständigen Amtsgericht abgegeben wurde. Die Frist beginnt mit der Zustellung der Entscheidung. Zum Nachweis der Zustellung genügt auch die öffentliche Bekanntmachung. Diese gilt als bewirkt, sobald nach dem Tag der unter www.insolvenzbekanntmachungen.de erfolgten Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen sind. Maßgeblich für den Beginn der Rechtsbehelfsfrist ist der frühere Zeitpunkt.
"Scheint genügend Masse vorhanden zu sein:-)" Woran willst du das erkennen?
Hier handelt es sich um die Ankündigung eines üblichen Prüfungstermins. Selbst die Anleihe konnte nicht bedient werden. Die kämen eh zuerst. Lol.
Aus die Maus für Aktionäre. Und ob der "Mantel" es vor der nächsten Börsenregulierung nioch einmal schafft wiederbelebt zu werden, bezweifle ich. Blacklist.
...nicht, da keine neuen Erkenntnisse aus dem Insolvenzregister vorliegen.
Der letzte Prüfungstermin war in 2014. Vlt kommt ja nun bald die Ankündigung der Schlussrechnung im Insolvenzverfahren ? Warum sonst sollten sich Aktionäre von ihren Aktien trennen wollen ? ;-)
"Nach dem auf der Geschäftsstelle des Amtsgerichts Hamburg, Insolvenzgericht, niedergelegten Verzeichnis betragen die an der Verteilung teilnehmenden Forderungen 4.870.112,96 EUR. Zur Verteilung steht ein Betrag von 498.025,46 EUR."
Überschuldung trotz Abwicklung. Das heißt voraussichtlich, dass nach Verteilung Vermögenslosigkeit vorliegen wird. Dann dürfte §394 FamFG folgen... ;-(
"Amtsgericht Hamburg, Aktenzeichen: 67g IN 39/12 - In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der im Handelsregister des Amtsgerichts Hamburg unter HRB 83472 eingetragenen UNYLON AG, Albert-Einstein-Ring 5, 22761 Hamburg, gesetzlich vertreten durch den Vorstand Herrn Marcus Ernst wird der Schlussverteilung zugestimmt. ... Termin für eine abschließende Gläubigerversammlung (Schlusstermin) zur Erörterung der Schlussrechnungslegung des Insolvenzverwalters, zur Erhebung von Einwendungen gegen das Schlussverzeichnis, zur Entscheidung der Insolvenzgläubiger über die nicht verwertbaren Gegenstände der Insolvenzmasse, sowie zur Prüfung nachträglich angemeldeter Forderungen wird bestimmt auf Donnerstag, 15.06.2017, 09:25 Uhr,"
Amtsgericht Hamburg, Aktenzeichen: 67g IN 39/12 "Das Insolvenzverfahren über das Vermögen der im Handelsregister des Amtsgerichts Hamburg unter HRB 83472 eingetragenen UNYLON AG, Albert-Einstein-Ring 5, 22761 Hamburg, gesetzlich vertreten durch den Vorstand Marcus Ernst wird nach Vollzug der Schlussverteilung aufgehoben (§ 200 InsO). "